Folgt nun die Klagewelle gegen Betreiber?
P2P-Urteil: Nun droht Klagewelle gegen Betreiber
Filesharing
Der oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Betreiber von Filesharing-Systemen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Das gilt insbesondere für Anbieter, die explizit mit Copyright-Verstößen geworben haben. Eine Klagewelle gegen kommerzielle Dienste dürfte nun folgen.
Immer Montags würde der Oberste Gerichtshof der USA seine Urteile verkünden, erklärten Kenner schon vor Wochen. Weil aber letzte Woche kein Urteil gefällt wurde, hatten einge schon vermutet, dass vor der nun kommenden Sommerpause kein Urteil mehr gefällt wird. Heute war der letzte mögliche Termin für eine Verkündung - der nun auch wahrgenommen wurde.
Klagen gegen viele Tauschbörsen dürften folgen
In dem Urteil heißt es, dass Tauschbörsen nicht grundsätzlich illegal sind. Wenn aber Betreiber mit der "Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts" für ihre Software werben, dann sollen sie auch haftbar sein für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Damit schloss sich das Gericht der Meinung der Unterhaltungsindustrie an.
Auf das Urteil gegen Grokster und Morpheus könnte nun eine Klagewelle gegen P2P-Entwickler und Tauschbörsenbetreiber folgen. Bisher hatten sich die Rechteinhaber darauf konzentriert Nutzer zu verklagen, die illegal Dateien getauscht hatten. In den letzten Wochen wurden zudem vermehrt Betreiber von eDonkey- und BitTorrent-Linkseiten verklagt.
Tauschbörsen wie eMule und BitTorrent dürften aber weitaus schwerer zu verklagen sein. Diese sind Open-Source und haben daher keine Firma. Ob sich in der Filesharing-Szene viel verändern dürfte, bleibt nicht nur deshalb unklar. Immerhin haben BitTorrent und eDonkey schon weitaus mehr Nutzer als die kommerziell betriebenen Systeme von Morpheus und Grokster.
Lesen Sie hierzu auch: Grokster: Ein Wendepunkt für P2P?
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