Datenschutz vs. Sicherheit: Der Kampf geht weiter

Überwachung mittels Pass

Schaar konterte umgehend: "Ich werde mir nicht den Mund verbieten lassen!" Ebenfalls in einem Interview mit dem Deutschlandfunk klärte der oberste Datenschützer darüber auf, was seine Aufgaben seien und warum er sich in die Biometrie-Problematik einmische. "Ich war über diesen Vorwurf sehr überrascht, zumal ja mir im Gesetz aufgetragen ist, die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes zu unterrichten und auch meine Meinung kund zu tun."

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Otto Schily hatte in einem früheren Interview behauptet, dass Schaar sich selbst widerspreche: Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll der Einführung der Biometriepässe bereits zugestimmt haben. Dies bestreitet Schaar und ergänzt: "Uns liegen nicht mal die Testergebnisse vor über die Verwendung dieser biometrischen Merkmale - nur das Bundesinnenministerium selbst kennt sie und nur das Bundesinnenministerium kann dann letztlich darüber etwas sagen, warum es diese Erkenntnisse der Öffentlichkeit nicht zugänglich macht."

Eine Verschwörung? Hier wurde nicht weiter nachgehakt. Stattdessen die Frage nach der Sicherheit der Biometrie-Pässe. Das Problem, so Schaar, sei nicht die Aufnahme der Biometrie-Merkmale im Pass, sondern die Tatsache, dass der Pass via RFID maschinenlesbar gemacht würde. Der Funkchip könne bei geschlossenem Pass jederzeit ausgelesen werden, ohne, dass ein Opfer davon etwas mitbekäme. Schaar: "Sind diese Funkchips wirklich so sicher, wie das Bundesinnenministerium behauptet, aber bisher nicht belegt hat?"

Große Probleme mit Biometrie-Pässen

Das große Problem mit den Biometriepässen ist, dass alle Bürger mit erkennungsdienstlichem Material ausgestattet werden, mahnte Schaar an. Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt. Noch unangenehmer ist allerdings die Möglichkeit, von biometrischen Merkmalen auf eventuell vorhandene genetische Merkmale zu schließen. Schaar sprach vom Haarausfall, doch genauso könnte es eine Neigung zu Bluthochdruck oder Krebs sein - Daten, die für Arbeitgeber oder Versicherungen enorm wertvoll sind. Werden sie katalogisiert, besteht das Risiko, dass jemand unbefugt darauf zugreift.

Es ist abzusehen, dass der Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesinnenminister sich noch ein wenig in die Länge zieht, bestehen doch klare Differenzen. Schily drohte Schaar bereits, doch kann nichts ausrichten gegen ihn, da er bereits vom Titel her ein "unabhängiger" Datenschutzbeauftragter ist. Er ist also nicht im politischen System eingenordet. Zum Glück, denn sonst wäre solche Kritik, wie Schaar sie übt, nicht möglich. Ein Merkmal eines irgendwie doch noch funktionierenden Rechtsstaates.

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