CDs brennen: Was ist erlaubt, was nicht?

Brennen von Songs aus dem Internet

Kopierschutzmaßnahmen gehen vor - das "Recht auf eine Privatkopie" gibt es nicht. Künftig wird sich das auch ausdrücklich im Gesetz nachlesen lassen. Denn eine diesbezügliche Klarstellung sehen die Regelungen des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs zur weiteren Überarbeitung des Urheberrechts, dem so genannten zweiten Korb, vor.

Das Umgehen eines Kopierschutzes ist demnach verboten. Wer beispielsweise die Kopierschutzmechanismen einer ausgeliehenen oder gekauften DVD knackt, macht sich zwar nicht strafbar, jedoch kann er von den Rechteinhabern der DVD auf Schadensersatz und Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Umstritten ist dabei das Anfertigen von analogen Kopien. Spezielle Programme erlauben es zum Beispiel, ein Musiksignal (auch von kopiergeschützten CDs) direkt am Ausgang der Soundkarte abzugreifen und (zum späteren Brennen) auf der Festplatte zu speichern. In diesem Moment wird der Kopierschutz natürlich umgangen. Ob dieser spezielle Fall der analogen Kopie jedoch rechtswidrig ist, ist derzeit nicht klar.

Dagegen spricht, dass die Schutzsysteme, mit denen digitale Kopien verhindert werden sollen, analoge Kopien gerade nicht unterbinden können. Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage ist von einer Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich abzuraten, so Rechtsanwalt Dittrich aus Hamburg.

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Wer sich Musik aus Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey und Co. herunterlädt, möchte diese oft gerne auch auf CD brennen.

Beim Kopieren von solchen Musikdateien gilt im Prinzip das Gleiche wie beim Kopieren von Musik-CDs. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Download der Musikstücke legal ist. In diesem Fall ist eine Privatkopie dieser Kopien aus dem Internet erlaubt. Auch das Verschenken von den gebrannten CDs an Freunde und Verwandte ist nicht verboten.