CDs brennen: Was ist erlaubt, was nicht?

Knacken von Kopierschutz nicht erlaubt

Man darf also einen Abzug des kopierten Films oder der kopierten Musik-CD an Familienmitglieder oder Freunde verschenken. Das bestätigt auch Rechtsanwalt Dittrich aus der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL in Hamburg: "Anderswo ist man strenger. So ist in anderen Ländern die Anfertigung privater Kopien für einen selbst zwar ebenso erlaubt wie bei uns, nicht jedoch deren Weitergabe an Dritte - seien es auch Freunde oder Bekannte".

In jedem Fall aber dürfen die Vervielfältigungen weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Es ist also verboten CDs und DVDs zu kopieren, um sie an andere zu verkaufen - und sei es auch nur gegen ein geringes Entgelt, wie dies oftmals auf Schulhöfen und Bürofluren praktiziert wird. Zwar muss die Privatkopie nicht unbedingt durch denjenigen erfolgen, der sie auch benötigt. Voraussetzung ist aber, dass die Herstellung der Kopie ohne besondere Bezahlung erfolgt: Nur die Materialkosten dürfen beglichen werden.

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Auch darf man nicht beliebig viele Kopien einer DVD oder CD herstellen. Zulässig sind laut Gesetz "einzelne Vervielfältigungsstücke". Was das genau bedeuten soll, ist nicht ganz klar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den 70er Jahren besagt jedenfalls, dass die Zahl von 7 Exemplaren nicht überschritten werden darf.

Allerdings gelten für die Privatkopie einige gravierende Einschränkungen. Wenn die Kopier-Vorlage, beispielsweise eine Musik-CD oder Film-DVD, mit einem Kopierschutz versehen ist, darf dieser nicht umgangen werden - und zwar auch nicht zu dem Zweck, sich so seine Privatkopie zu "erzwingen". Somit kann die gesetzlich an sich zugelassene Privatkopie dann nicht gemacht werden, wenn der Rechteinhaber sein Recht auf eine Schutzmaßnahme, beispielsweise einen Kopierschutz auf einer CD, in Anspruch genommen hat.