Urheberrechtsschutz bei Privatkopien
CDs brennen: Was ist erlaubt, was nicht?
Sogar in jedem Aldi- und Lidl-Computer ist heute ein CD- oder DVD-Brenner
eingebaut. Das digitale Kopieren von Musik und Filmen ist mittlerweile
selbstverständlich geworden.
Inhaltsverzeichnis
- 1Privatkopie erlaubt Brennen von CDs
- 2Knacken von Kopierschutz nicht erlaubt
- 3Brennen von Songs aus dem Internet
Doch wie sieht die rechtliche Situation beim Brennen von Musik- und Film-CDs aus? Zunächst einmal lässt sich dazu sagen: Das Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material (und darunter fallen die meisten Musik-CDs und Film-DVDs) ist grundsätzlich verboten.
Trotzdem macht man sich nicht strafbar, wenn man sich selbst, einem Freund oder einem Bekannten einen Abzug seiner Lieblings-CD macht. Dies wäre nämlich eine so genannte Privatkopie - und die ist erlaubt.
Privatkopie erlaubt Brennen von CDs
Unter eine Privatkopie fällt nicht nur, wenn man eine CD oder DVD für sich selbst kopiert - so zum Beipspiel um sein Lieblingslied nicht nur zu Hause in der Stereoanlage, sondern auch im Auto auf dem Weg zur Arbeit hören zu können. Als "privater Gebrauch" wird auch die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde angesehen.
