P2P-Klagen: Nur mit Auskunft der Provider möglich

IFPI würde gerne Staatsanwalt überspringen

Weil die IFPI Nebenkläger ist, bekommt sie Einsicht in die Akten und kann so die Adresse des Filesharers ermittlen, um den Schadensersatz ebenfalls von einer "richtigen" Person einzuklagen.

Die strafrechtliche Klage scheint der IFPI dabei eher unwichtig zu sein. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, bedauerte in einem Interview sogar, dass die Internet-Provider die Daten nicht an die IFPI herausgeben würden und man den Umweg über den Staatsanwalt machen müsse.

Doch dieser Ablauf wird wohl auch in nächster Zeit noch so bleiben. Damit die Provider die Kundendaten auch direkt an die Kläger weitergeben dürften, müsste das Datenschutzgesetz geändert werden.

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Hohe Kosten bei Provider-Auskunftspflicht

Auch müsste bei einer so genannten Auskuntfspflicht der Provider dafür gesorgt werden, dass die Daten, mit denen die eigentliche Verknüpfung von IP-Adresse zu Postanschrift eines Users erst möglich wird, über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

Das würde jedoch einen hohen Kostenaufwand bedeuten, bei dem derzeit nicht klar ist, wer diesen tragen soll. So werden IFPI und Co. wohl auch in nächster Zeit den Umweg über den Staatsanwalt gehen müssen, wenn sie einen Filesharer auf Schadensersatz verklagen wollen.