P2P-Klagen: Nur mit Auskunft der Provider möglich
Filesharer-Namen nicht ohne weiteres herauszubekommen
Bei Filesharern ist genau das ziemlich schwierig. Jeder der schon einmal Dateien über eine P2P-Börse getauscht hat weiß, dass man bei der Anmeldung zu Kazaa und Co. (wenn überhaupt) nur einen Nickname angibt.
Die Anschrift des P2P-Users kann man also über die Tauschbörse selbst nicht so ohne weiteres herausbekommen. Wollen IFPI und Co. dem Filesharer trotzdem ans Leder, bleibt nur der Umweg über die IP-Adresse des P2P-Nutzers. Diese eindeutige IP-Nummer erhält jeder Rechner, der mit dem Internet verbunden ist.
Sie ist vergleichbar mit einer Telefonnummer. Diese ist auch eindeutig und wird nur für einen Anschluss benutzt. Anders als Telefonnummern jedoch, werden die IP-Adressen von Internet-Usern dynamisch vergeben. In der Regel bekommt jeder Rechner bei einer neuen Einwahl ins Internet auch eine neue IP-Adresse.
Trotzdem kann die IP eines im Internet eingewählten Users recht einfach ermittelt werden. Um die IP-Adresse später jedoch mit der Anschrift eines Users in Verbindung zu bringen, muss man sich auch die Uhrzeit merken, zu der dem Internet-Nutzer die entsprechende IP zugeordnet war.
