Auskunftspflicht der Provider heiß diskutiert
P2P-Klagen: Nur mit Auskunft der Provider möglich
Nicht nur in den USA werden Filesharer von der Film- und Musikindustrie verklagt. Als die deutsche IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) im vergangenen Jahr ihre erste Klagewelle startete, ging es auch den hiesigen Tauschbörsennutzern an den Kragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Filesharer-Namen nicht ohne weiteres herauszubekommen
- 2Auskunft nur über Internet-Provider möglich
- 3IFPI würde gerne Staatsanwalt überspringen
- 4Hohe Kosten bei Provider-Auskunftspflicht
Neben einigen Urteilen sollten die Klagen vor allem eine abschreckende Wirkung haben. Dabei stehen vor allem die Schadensersatzforderungen im Vordergrund.
Bei Schadenssummen von 15.000 Euro und mehr, stockt dem einen oder anderen P2P-Fan sicherlich der Atem. Glaubt man der Musikindustrie, könnte jeder Filesharer zu jeder Zeit zu der Zahlung einer solchen Summe verdonnert werden.
Dabei ist es für IFPI und Co. gar nicht so einfach, einen Tauschbörsennutzer zu verklagen. Um Schadensersatz zu fordern, braucht man nämlich erst einmal den Namen desjenigen, an dessen Geldbörse man heran will.
