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07.06.2005
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P2P: Was ist erlaubt, was nicht?

Urheberrecht für Filesharer

Filesharing

Weiterhin ist es nicht erlaubt, sich Musik- oder Filmdateien herunterzuladen, um diese anschließend anderen Filesharern zur Verfügung zu stellen. Dies würde nicht mehr unter die Privatkopie fallen, da man die kopierten (heruntergeladenen) Dateien nicht mehr nur für den privaten Gebrauch nutzt, sondern sie einer breiten Masse zur Verfügung stellt.

Das Bereitstellen von Dateien

Hat man sich eine Reihe von Musik- oder Filmdateien heruntergeladen, ist es bei vielen Filesharing-Programmen so, dass die Dateien auch automatisch zum Download für andere User angeboten werden.

Genau dieses Bereitstellen von Dateien ist (zumindest solange die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind) verboten. In diesem Moment fällt die Nutzung der kopierten Dateien (egal ob von CD oder einer Tauschbörse kopiert) nicht mehr unter den privaten Gebrauch, da sie praktisch für jedermann zugänglich gemacht werden. So sieht das auch Rechtsanwalt Dittrich, der darauf verweist, dass dann in das so genannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eingegriffen werde, wenn die Speicherung der Datei einem für andere Peers zugänglichen File-Sharing-Ordner erfolgt.

Was passiert, wenn man erwischt wird?

Wer beim Bereitstellen von urheberrechtlich geschützen Film- oder Musikdateien erwischt wird, dem drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.


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