P2P: Was ist erlaubt, was nicht?
Filesharing: Urheberrecht für Filesharer
In den Pressemitteilungen der Musikindustrie ließt man im Bezug auf P2P-Börsen immer wieder von "illegalen Musikangeboten" oder "illegalen Tauschbörsen". Doch was genau ist bei der Benutzung von Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey oder BitTorrent illegal?
Inhaltsverzeichnis
- 1Der Download von Dateien
- 2Das Bereitstellen von Dateien
- 3Was passiert, wenn man erwischt wird?
- 4Aufspüren der Filesharer nicht einfach
- 5Vereinfacht: Download erlaubt - Upload verboten
Der Download von Dateien
Lädt man sich beispielsweise eine urheberrechtlich geschützte Musikdateien aus dem Internet herunter, ist dies rechtlich erst einmal das Gleiche, als ob man sich eine Musik-CD kopiert. Denn man erstellt eine (weitere) Kopie des jeweiligen Werkes. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Vervielfältigung, die nicht ohne weiteres zulässig ist.
Allerdings sieht das Gesetz dort eine Ausnahme vor, wo es um die Erstellung von Privatkopien geht. Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, sofern sie nicht verkauft werden sollen und soweit zur Vervielfältigung nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Dies hat der Gesetzgeber zuletzt im Herbst 2003 neu geregelten Urhebergesetz (UrhG) festgelegt.
Eine Privatkopie, auch wenn sie aus einer Quelle aus dem Internet stammt, darf nach dem aktuellen Urheberrecht also gemacht werden - solange sie ausschließlich für private und nicht-kommerzielle Zwecke gebraucht wird. Hat man nicht gerade vor, die heruntergeladenen Songs auf CD zu brennen und sie bei eBay zu verkaufen, ist der Musik-Download von einer Tauschbörse also nicht verboten. Auch das Brennen der Datei (um sie zum Beipspiel im Auto anzuhören) und sogar das Verschenken der CD an Verwandte oder Freunde ist erlaubt.
Einige Einschränkungen gibt es jedoch beim P2P-Download. Ist erkennbar, dass die Quelle des Downloads illegal hergestellt wurde, ist auch das Herunterladen dieser Datei nicht erlaubt. Der bloße Umstand, dass eine Datei in einem File-Sharing-Ordner zu finden ist und in einem P2P-Netz zum Download angeboten wird, reicht jedoch nicht, um von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage auszugehen, so Rechtsanwalt Jörg Dittrich von der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL in Hamburg. Rechtswidrig hergestellte Dateien lassen sich im Zweifelsfall daran erkennen, dass ihre Originale noch gar nicht erschienen sind. Will man sich beispielsweise einen aktuellen Kinofilm bei eDonkey oder BitTorrent downloaden, kann man davon ausgehen, dass die Quelle des Films illegal hergestellt wurde, zum Beipiel durch Abfilmen mit einem Camcorder im Kino.

Ende letzten Jahres stellte die Justizministerin Brigitte Zypries den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform vor. Der Gesetzesentwurf wird deshalb als zweiter Korb bezeichnet, weil eine erste Reform des Urheberrechts bereits im Frühjahr 2003 stattgefunden hatte.
Sogar in jedem Aldi- und Lidl-Computer ist heute ein CD- oder DVD-Brenner
eingebaut. Das digitale Kopieren von Musik und Filmen ist mittlerweile
selbstverständlich geworden. Doch wie sieht die rechtliche Situation beim Brennen von Musik- und Film-CDs aus? Zunächst einmal lässt sich dazu sagen: Das Kopieren von
urheberrechtlich geschütztem Material (und darunter fallen die meisten
Musik-CDs und Film-DVDs) ist grundsätzlich verboten.
"Wir wollen niemanden kriminalisieren, aber die aktuelle Rechtslage zwingt uns dazu, den Weg der Strafverfahren zu gehen. Und wir wollen auch niemanden durch überzogene Schadensersatzforderungen ruinieren. Aber jedem muss klar sein, dass Internet-Piraterie kein Kavaliersdelikt ist und im Netz niemand anonym bleibt." - Klare Worte von Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Die Musikindustrie macht also ernst und ist sogar bereit die Zahl der P2P-Klagen in den nächsten Monaten noch stärker auszuweiten.




