Gelockerte Urheberrechte für mehr Freiheit
Creative Commons: (Nicht) Alle Rechte vorbehalten
Christoph Scholl
Alte Probleme, neues Lizenzmodell
Die Creative Commons Lizenz ist dabei meist als eine Lockerung zum bestehenden Urheberrechtsschutz zu sehen. Der Rechteinhaber eines Musikstückes beispielsweise kann in der Creative Commons Lizenz dazu verschiedene Bestimmungen festlegen.
Das Kopieren und Verbreiten der Inhalte ist dabei immer erlaubt. Voraussetzung dafür: Der Rechteinhaber muss immer genannt werden. Zusätzlich lassen sich noch einige Optionen festlegen, mit denen man den Nutzern mehr Freiheiten geben kann.
Zum Beispiel kann man dem Nutzer eine kommerzielle Verwertung seines Musikstückes (als Beispiel) erlauben. Dann darf dieser die Musikdatei, die er vielleicht kostenlos aus einer Tauschbörse heruntergeladen hat, auf CD brennen und meistbietend bei eBay versteigern.
Auch kann der Rechteinhaber bestimmen, ob sein Werk nachträglich bearbeitet werden darf. Von einem Musikstück, welches diese Option hat, darf dann beispielsweise ein Remix erstellt werden - ohne eine speziell angefragte Erlaubnis bei dem Rechteinhaber.
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