Gelockerte Urheberrechte für mehr Freiheit
Creative Commons: (Nicht) Alle Rechte vorbehalten
Christoph Scholl
Wird in Ländern wie den USA oder Deutschland ein Musikstück, ein Buch oder ein Film veröffentlicht, ist dieses Werk automatisch urheberrechtlich geschützt.
Es ist keine gesonderte "Anmeldung" oder beispielsweise auf einer CD kein besonderer Vermerk wie "Alle Rechte vorbehalten" nötig, um die Musik urheberrechtlich zu schützen. Nach dem so genannten Schöpferprinzip geschieht dies automatisch.
Wer eine urheberrechtlich geschützte Musik-CD als MP3 enkodiert und über eine Tauschbörse verbreitet, macht sich laut dem derzeit gültigen Urheberrechtsgesetz strafbar. Was aber, wenn ein Künstler, oder allgemeiner ein Rechteinhaber, gar nichts dagegen hat, wenn seine Musik in Tauschbörsen angeboten wird?
Genau hier bietet das so genannte Creative Commons-Lizenzmodell eine gute Alternative zum "normalen" und automatischen Urheberrechtsschutz.
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