Schutz von Urheberrechten in Musik-Dateien
Kopierschutz, DRM, Wasserzeichen und Co.
Sascha Hottes
Eine ähnliche Anwendung ist das Probehören von heruntergeladenen Musikstücken. Per DRM kann festgelegt werden, dass man ein heruntergeladene Musik-Datei zum Beispiel drei mal kostenlos anhören kann. Erst ab dem vierten Abspielen wird der Kaufpreis für den Song fällig. Durch eine analoge Kopie der Datei (wie oben beschrieben) können jedoch auch die verschiedenen DRM-Systeme umgangen werden.
Wasserzeichen: Kundenfreundliche Alternative zu DRM
Weil DRM-Systeme oft Kompatibilitätsprobleme bereiten, setzen einige (wenige) Anbieter auf digitale Wasserzeichen.
Diese Wasserzeichen bestehen im Prinzip aus einer eindeutigen, digitalen Signatur, die in der Datei versteckt wird. Der Clou dabei: Diese Signatur wird (nicht hörbar) in der Audiospur der Datei eingebunden. Das hat den Vorteil, dass diese Signaturen auch bei der Umwandlung in andere Dateiformate und sogar bei einer analogen Kopie erhalten bleiben.
Taucht eine Wasserzeichen-behaftete Datei zum Beispiel in einer Tauschbörse auf, kann anhand der Signatur festgestellt werden, wer der ursprüngliche Käufer des Songs (und damit auch der potenzielle Rechteverletzer) war.
Ansonsten ist der Umgang mit diesen Wasserzeichen-Dateien der gleiche, wie mit einer "normalen" Musik-Datei. Wird der Song beispielsweise als MP3 angeboten, kann jeder Hard- und Softwareplayer, der das Format unterstützt, die Datei abspielen. Auch das Kopieren oder Brennen auf CDs ist ohne Probleme möglich. Statt wie bei DRM-Systemen alle User einer Musik-Datei unter einen Generalverdacht zu stellen, setzen die Anbieter von Songs mit Wasserzeichen-Technologie also auf das Vertrauen zu ihren Kunden.
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