Kopierschutz, DRM, Wasserzeichen und Co.
DRM 2: Musik mit Verfallsdatum
Wer beispielsweise seine Musik im iTunes Music Store einkauft, kann die Songs dann auch nur auf Apple-Geräten abspielen. Ähnlich verhält es sich mit dem oft eingesetzten Microsoft-DRM. Auch dieses erfordert eine spezielle Unterstützung der Geräte (die jedoch längst nicht alle Player haben). Wo beim PC ein Software-Update zum Abspielen der Songs ausreicht, muss bei Hardware-Playern meist gleich ein neues Gerät her.
Auch ist es mit DRM-Systemen möglich, einer Musik-Datei ein Verfallsdatum mitzugeben. Diese Art von Rechte-Management wird vor allem von Musik-Abo-Diensten wie Napster, Yahoo Music oder Rhapsody genutzt.
Bei diesen Diensten kauft man die Songs nicht, sondern bezahlt eine monatliche Gebühr, um die Musik zu hören. Dies geht bei einigen Anbietern auch auf portablen Geräten. Sind die Dateien auf den Player überspielt worden, muss dieser in regelmäßigen Abständen mit dem PC verbunden werden, damit überprüft werden kann, ob das Musik-Abonnement noch gültig ist.
Hat man das Abo zwischenzeitlich gekündigt, können die Songs nicht mehr angehört werden. Auch bei dieser Art von DRM gilt: Das Gerät muss die digitale Rechteverwaltung unterstützen.
