Hamburger Richter entscheiden sich für Filesharer
Bestätigt: Keine Auskunftspflicht für Provider
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Internet-Provider keine Auskunftspflicht gegenüber Inhabern von Urheberrechten haben. Damit bleibt die Ermittlung von Namen und Adresse von P2P-Usern auch weiterhin dem Staatsanwalt vorbehalten.
Mit dem Richterspruch wurde ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Oktober letzen Jahres revidiert. Die Richter hatten damals entschieden, dass die Internet-Provider zumindest eine Mitstörerhaftung hätten und deshalb laut Paragraf 101 a Urheberrechtsgesetz zur Auskunft verpflichtet wären.
Der Grund für den Rechtsstreit: Ein Musiklabel entdeckte auf einem FTP-Server einige urheberrechtlich geschützte Musikstücke der Gruppe Rammstein. Nachdem eine dynamische IP-Adresse des Betreibers ermittelt wurde, wollte das Plattenlabel beim zugehörigen Internet-Provider Auskunft über dessen Name und Adresse haben. Der Provider weigerte sich, bekam jedoch zunächst vor Gericht kein Recht. Erst in zweiter Instanz konnte sich der Access-Provider sein Recht erstreiten.
Mehr Klagen gegen Filesharer durch neues Telemediengesetz?
In der Begründung des neuen Urteils heißt es laut dem Magaszin Heise Online, dass nur diejenigen zu einer Auskunft gegenüber den Rechteinhabern verpflichtet werden können, die an der Herstellung oder der Verbreitung von Raubkopien beteiligt sind. Da der Internetprovider lediglich den Zugang zum Internet bereitstelle, trifft dies auf die Access-Provider jedoch nicht zu.
Zukünftig könnte das geplante Telemediengesetz genau das ändern. Laut einem Gesetzesentwurf soll eine Auskunftspflicht an den Rechteinhaber möglich sein. Interessant ist dabei, ob es für die Internet-Provider bei Anfrage (und einem damit verbundenem "begründeten Verdacht") lediglich möglich sein soll, Kundendaten beispielsweise an Plattenlabels weiterzugeben, oder ob dies zur Pflicht wird. Dann nämlich könnte die Musikindustrie Filesharer ohne den "Umweg" über den Staatsanwalt direkt (und viel schneller als heute) auf Schadenersatz und Unterlassung verklagen.
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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
