Über Kopierschutzknacker und das Urheberrecht
CloneCD & Co.: Legal, illegal, total egal?
Kopierschutz
Wer einen Kopierschutz zu gewerblichen Zwecken knackt, hat harte Strafen zu befürchten: Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahre Gefängnis drohen allen, die Kopien zu gewerbsmäßigen Zwecken anfertigen. Verkaufen darf man ein Duplikat von einem kopiergeschützten Medium also auf keinen Fall.
Beachten sollte man auch, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen analogen oder digitalen Kopien macht. Es ist also egal, ob man eine kopiergeschütze CD auf einen Rohling brennt, als MP3-Datei auf der Festplatte speichert oder auf eine Kassette überspielt.
Slysoft: CloneCD ist legal
Beim Umgang mit kopiergeschützten Medien ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Bei Slysoft macht man sich offenbar nicht viele Gedanken über das Urheberrecht: Auf der Website finden Nutzer keine Informationen zu der Problematik. Geht es nach Slysoft, ist CloneCD nach deutschem Recht ohnehin legal: Das Unternehmen ließ ein Rechtsgutachten erstellen, das zu dem Schluss kam, CloneCD sei in Deutschland legal. Die Argumentation: Die gängigen Kopierschutzmechanismen seien nicht wirksam, da Nutzer sie ja mit vielen Programmen problemlos kopieren können.
Auch wenn viele Urheberechtssexperten mit dieser Auffassung nicht überein stimmen, will Slysoft vor Gericht ziehen: "Wir sind gerade dabei, eine Klage gegen die Musikindustrie vorzubereiten. Genaueres dazu darf ich aber nicht verraten", sagte Tom Xiang von Slysoft auf Anfrage von netzwelt.de.
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