Über Kopierschutzknacker und das Urheberrecht
CloneCD & Co.: Legal, illegal, total egal?
Kopierschutz
Obwohl dieser Artikel sich mit Kopierschutzknackern aus dem Hause Slysoft beschäftigt, werden Sie unter diesem Artikel keinen Link zur Website des Unternehmens finden: Das Münchener Oberlandesgericht hat kürzlich in einem Verfahren gegen den Heise Verlag entschieden, dass ein Link auf die Seite eine unrechtmäßige Werbung darstellt.
Man sieht: Kopierschutz und besonders die Software von Slysoft ist ein heikles Thema. Eigentlich ist das Aushebeln von Kopierschutzmechnismen verboten - für Privatnutzer macht das Gesetz aber einige Ausnahmen.
Besitz für Privatnutzer wird nicht bestraft
Der Besitz von Kopierschutzknackern ist zum Beispiel für Privatpersonen in Deutschland nicht strafbar. Wer also ein Slysoft-Produkt wie AnyDVD auf der Festplatte hat, verstößt nicht gegen das Gesetz. Verboten ist dagegen laut Paragraph 95 a UrhG in Deutschland die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und die Vermietung von Kopierschutzknackern.
Nicht zuletzt deshalb hat wohl Elaborate Bytes, der ursprüngliche Hersteller von CloneCD und Co., die Software an Slysoft verkauft. Der Unternehmenssitz von Slysoft liegt auf Antigua, wo das deutsche Urheberrecht nicht greift. In einer Presseerklärung warf Hartmut Spiesecke vom Musikverband IFPI dem Softwarehersteller deshalb vor, vor dem deutschen Gesetzgeber auf die Karibikinsel geflüchtet zu sein. Fest steht, dass Slysoft von Deutschland aus seine Produkte nicht vertreiben dürfte.
Wenn die Software in Deutschland aber nicht verkauft werden darf, kann man dann in Deutschland die Software legal erstehen? "Ja, natürlich", sagt Tom Xiang von Slysoft. "Der Download und der Erwerb ist erlaubt."
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