Veränderungen bei P2P und Kopieren von CDs
Große Diskussionen um kleine Änderungen: Urheberrecht 2. Korb
Ende letzten Jahres stellte die Justizministerin Brigitte Zypries den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform vor. Der Gesetzesentwurf wird deshalb als zweiter Korb bezeichnet, weil eine erste Reform des Urheberrechts bereits im Frühjahr 2003 stattgefunden hatte.
Inhaltsverzeichnis
- 1Teurere PCs durch Pauschalabgabe?
- 2Lang lebe die Privatkopie: §106 UrhG
- 3Goldene Zeiten für Filesharer?
- 4Auskunftspflicht kein Thema in 2. Korb
- 5Filesharer bleiben weiterhin anonym
Damals stimmten die Abgeordneten des Bundestages einem Gesetzesentwurf zu, der unter anderem eindeutig festhält, dass das Umgehen eines Kopierschutzes auf DVDs und CDs verboten ist.
In der jetzt aktuellen zweiten Stufe der Reform geht es vorwiegend darum einen Ausweg aus den Streitereien um die Vergütungsabgaben zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften zu finden.
Teurere PCs durch Pauschalabgabe?
Hersteller von Geräten, mit denen geschützte Inhalte kopiert werden können, wie zum Beipiel CD-Brenner, Videorekorder und Kopierer, müssen an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA eine so genannte Urheberrechtspauschale zahlen.
Die Höhe der Pauschale und auf welche Geräte zukünftig die Abgabe erhoben wird, ist eine der Hauptstreitpunkte beim 2. Korb der Urheberrechstreform. Besonders haben es die Verwertungsgesellschaften auf die Computer als potenzielle Kopiermaschinen abgesehen.
