Harald Schmidt hat reichlich Grund zur Schadenfreude

Internet & Netzwelt: Webdesigner luchst SAT.1 die Domain schmidt.de ab



22.04.2005 16:16 Uhr

Harald Schmidt weiß, wie man Schlachten schlägt. Im Streit um die Domain schmidt.de hat "sein alter Arbeitgeber" Sat1 nun eine herbe Niederlage vor Gericht einstecken müssen - ohne dass His Schmidtness auch nur einen Anwalt hat auflaufen lassen. Schließlich gilt immer noch die alte Schulhofregel: Wer zuerst zuckt, verliert. Darin ist Schmidt unschlagbar.

Webdesigner luchst SAT.1 die Domain schmidt.de ab

Nach seinem Comeback im Dezember hat sich mancher Schmidtfan schon gefragt, warum der Altmeister der gepflegten Fernsehunterhaltung sich nicht die Domain schmidt.de sichert. Stattdessen erschien unter haraldschmidt.tv ein eher dürftiges Blog, das vom Adlatus Manuel Andrack gefüttert wird. Unterhaltsam spitz im Fernsehen, schien Schmidt im richtigen Leben zu kneifen.

Reichlich Grund zur Schadenfreude

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Sun Tzu sagt (nicht etwa Konfuzius): Der größte Sieg ist der, der ohne Kampf errungen wird. Harald Schmidt wird ihn auskosten, den Sieg, wertvolle GEZ-Minuten lang, in seiner nächsten Sendung, und in die Kamera grinsen. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat Sat1 zur Freigabe der Internetdomain "schmidt.de" verurteilt. Der eigentlich Triumph dabei: Die Domain erhält ein unbekannter Webdesigner namens Schmidt, ein Nobody.

Dass einem Herrn Schmidt das Namensrecht an der Domain zusteht, ist wenig verwunderlich. Doch dem Fernsehsender Sat1 fehlt in diesem Fall, so das Gericht, die "wirksame Gestattung" eines berechtigten Inhabers dieses Namens. Und wen führt die Kammer hier als Beispiel an? Den "Künstler Harald Schmidt" natürlich.

Hätte er selbst geklagt...

Aber anstatt Schmidt selbst zu fragen, wird eine ehemalige Mitarbeiterin vor Gericht geladen. Doch diese gibt nur zu den Akten, dass Harald Schmidt stets selbst die inhaltliche Verantwortung für die Website übernommen und Sat1 damit kein Verfügungsrecht über den Namen "schmidt.de" eingeräumt habe. Sat1 steht ziemlich nackt da.

Mit anderen Worten: Wenn Schmidt seine Rechte an Sat1 übertragen hätte, wäre die Domain "schmidt.de" beim Fernsehsender verblieben. Oder anders ausgedrückt: Hätte Schmidt selbst geklagt, hätte Sat1 noch viel älter ausgesehen. Juristisch gesehen. Aber ohne einen Finger zu rühren, ist es doch viel spaßiger.

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