Gerichtsurteil: Verkürzung der Fristen nicht zulässig

Internet & Netzwelt: Ware kaputt? Online-Shop muss Reklamationsfristen einhalten

Früher der dicke Quelle-Katalog, heute der Online-Shop: Das Bestellen vom Sofa aus ist bequem. Dumm nur, wenn die Ware nicht einwandfrei ist. Dann ist nämlich Schluss mit Sofa, und die Rennerei beginnt. Die Ware will reklamiert werden, sonst droht Geldverlust. Wichtig ist dabei aber vor allem die Einhaltung der Fristen, denn sonst droht die Verjährung.

Eine Verkürzung der Reklamationsfristen ohne Grund ist jedoch nicht zulässig, entschied nun das Berliner Kammergericht: Konkret ging es um die AGB eines Online-Computerhändlers. Dieser darf einen Passus seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weiter verwenden, in dem es heißt: "...Mängel sowie Materialfehler an der Ware müssen uns innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung gemeldet werden…" (Az. 5 W 13/05).

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Offensichtlich oder nicht?

Das Gericht unterschied vor allem zwischen offensichtlichen und nicht offensichtlichen Mängeln. Bei nicht offensichtlichen Mängeln erlaubte das Gericht keine Unterschreitung der gesetzlichen Fristen, bei offensichtlichen Mängeln setzte das Gericht ebenfalls eine klare Grenze:

So muss der Kunden tatsächlich eine volle Woche Zeit haben, die Ware zu prüfen und sich über einen eventuellen Umtausch oder eine Reparatur klar zu werden. Deshalb dürfe der Händler nicht verlangen, dass die Reklamation innnerhalb von einer Woche eingehe. Wenn dies der Fall sei, habe der Käufer nicht mehr eine ganze Woche Zeit.

Eine volle Woche Zeit

Im Klartext bedeutet das: Egal, ob die Mängel offensichtlich sind oder nicht, der Kunde muss eine volle Woche Zeit haben, die Ware zu prüfen. Erst dann müssen die Mängel beim Händler angezeigt werden. Einschränkungen dieser Regelung sind demnach nicht zulässig.

Trotzdem empfiehlt es sich, es nicht darauf ankommen zu lassen: Offensichtliche Mängel sollte so früh wie möglich angezeigt werden; auch nicht offensichtliche Mängel sollten immer sofort dem Händler gemeldet werden. So lässt sich - trotz aller Gerichtsentscheidungen - Ärger vermeiden.

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