Terroristen mit GPS überführen
Überwachungsstaat: GPS-Fahndung zulässig
Die rechtsstaatliche Ordnung - Garant für Freiheit und Sicherheit. Zumindest so lange, bis ein Verbrecher sich ebenfalls darauf beruft. Dann kann der Rechtsstaat schnell ad absurdum geführt werden. So hatte ein Terrorist Verfassungsklage eingereicht, weil ihn die Polizei per GPS-Fahndung dingfest gemacht hatte. Der Mann sah seine Grundrechte verletzt. Das Gericht urteilte, dass GPS-Überwachung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Inhaltsverzeichnis
- 1Verfassungsklage eines Terroristen
- 2Vier Anschläge
- 3Technische Observation erlaubt
Vier Sprengstoffanschläge, vier Mordversuche, das sind die Rahmendaten, für die ein Mitglied der terroristischen Gruppe "Antiimperialistischen Zelle" eine Haftstrafe von 13 Jahre bekommen hat. Zurecht, keine Frage, doch die Methoden, mit denen die Ermittler den Mann schnappen konnten waren, zumindest zum Zeitpunkt der Festnahme, fragwürdig. Die Polizei hatte ihn mit einem GPS-Sender an seinem Fahrrad überwachen und überführen können.
Verfassungsklage eines Terroristen
Dem Terroristen, dessen Gruppe sich eindeutig der Bekämpfung der rechtsstaatlichen Ordnung verschrieben hat, ist natürlich jedes Mittel recht, sich einerseits aus dem Gefängnis zu holen und andererseits den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Deshalb legte er Verfassungsklage ein, der natürlich stattgegeben wurde. Denn jeder Bürger eines Landes hat Recht auf entsprechende Prüfung, selbst wenn er dieser Ordnung abschwört.
So argumentierte der Straftäter, dass die GPS-Überwachung sehr tief in die Grundrechte einer Person eingreife. Nicht ganz zu unrecht: Dank des in seinem Auto versteckten GPS-Senders konnten die Ermittler über zwei Monate ein lückenloses Profil der Fahrzeugbewegungen und Standzeiten erstellen - für die Fahnder eine großartige Grundlage für weitere Nachforschungen.

Das Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe beschloss am Dienstag, dem 2. März 2010, in einem Urteil, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Somit kippten die Richter zur Freude vieler Datenschützer die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.
Ein 19-Jähriger Brite wurde zu 16 Monaten Haft verurteilt, nachdem er sich weigerte, sein Computer-Passwort an die Polizei herauszugeben. Der Jugendliche wurde wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch bereits im Mai 2009 festgenommen.
In mehreren europäischen Ländern hat die Polizei Razzien gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to durchgeführt. Insgesamt 13 Personen wurden verhaftet. Die Ermittler werfen ihnen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.
Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Partei Die Linke bestätigt, dass auch deutsche Ermittlungsbehörden Soziale Netzwerke wie Facebook oder die VZ-Netzwerke für ihre Ermittlungsarbeit nutzen.




