Zwei amerikanische Nazi-Seiten müssen gesperrt werden

Amerikanische Nazi-Hetzer-Seiten: Deutsches Gericht erlaubt Sperrung

Dürfen deutsche Internet-Provider den Zugriff auf amerkanische Nazi-Seiten sperren? Prinzipiell natürllich nicht. Was aber ist mit Seiten, die die mieseste und dümmste Nazi-Hetze verbreiten, die in Deutschland unter Strafe steht, in Amerika aber von der Meinungsfreiheit gedeckt wird?

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Grundsätzliche Bedeutung
  2. 2Stumpfe Klinge
  3. 3Jegliche Zensur wirderspricht der Pressefreiheit
  4. 4Parallelgesellschaft
  5. 5Google zeigt, wie es ist

Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2002: Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow wies damals alle nordrhein-westfälischen Provider an, den Zugang zu den Seiten nazi-lauck-nsdapao.com und stormfront.org zu sperren, da diese Hakenkreuze zeigten, den Holocaust leugneten und die Naziherrschaft glorifizierten - all das steht in Deutschland unter Strafe, fällt aber in Amerika unter die Meinungsfreiheit.

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Grundsätzliche Bedeutung

Nach der Klage eines Internet-Providers musste sich das Verwaltungsgericht in Köln erneut mit dem Fall beschäftigen. Im gestern bekannt gegebenen Urteil (Az. 6 K 7151/02) wies das Gericht die Klage ab, weil die Seiten gegen bestehende Gesetze verstießen und es keine andere Möglichkeit gebe, gegen die Seiten vorzugehen. Da die Sperrung sehr einfach sei, sei es dem Provider zuzumuten, diese Durchzuführen. Dass sie leicvht umgangen werden kann, spielte keine Rolle. "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" ließ das Gericht Berufung zu.

Das vor allem der amerikanische Neonazi Gary Lauck auch Deutsche anlocken will, zeigt sich dadurch, dass seine Seite komplett zweisprachig - Deutsch und Englisch - abgefasst ist. Außerdem bietet er anonymes Webhosting unter einer amerkanischen Adresse an - so kann jeder deutsche Nazi seine eigene Hass-Seite ins Internet stellen.

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