Tonträgerverband muss Klagen fallen lassen

Music Markt: RIAA-Klagen nicht immer erfolgreich

Die RIAA (Recording Industry Association of America) muss zwei ihrer zahreichen Klagen gegen Tauschbörsen-Nutzer fallen lassen. Weil der RIAA nur die IP-Adressen der Filesharer vorliegen und diese nicht mehr eindeutig einer Person zugeordnet werden können, werden die Verfahren eingestellt.

Bei den P2P-Usern soll es sich laut dem Magazin Musikwoche.de um zwei Studenten der Penn State Universität handeln. Weil sich die Ermittlungen jedoch über einen längeren Zeitraum hinzogen, war es nicht mehr möglich den von der RIAA gespeicherten IP-Adressen ein Gesicht zu geben. Die System-Administratoren der Universität waren wegen der relativ langen vergangenen Zeit nicht mehr in der Lage zu bestimmen, welchem Student die jeweiligen IP-Adresse zugeordnet war.

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Die beiden Studenten sind nicht die einzigen, die aufgrund langer Ermittlungsprozeduren einer straf- oder zivilrechtlichen Klage entkommen konnten. So wurde in einigen früheren Fälle der über 9000 Klagen der RIAA schon Anzeige gegen unschuldige Rentner, Minderjährige und sogar gegen eine schon längst verstorbene Frau erhoben.

Identifikation von Filesharern langwierig

Industrieverbände wie RIAA oder IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) fordern schon seit langem eine direkte und unmittelbare Einsicht in die Kundendaten der Internetprovider. Nur so könnten Filesharer anhand ihrer IP-Adresse (die relativ leicht zu ermitteln ist) schnell und ohne ein langwieriges Eingreifen von staatlichen Behörden identifiziert werden.

Bisher müssen die Tonträgerverbände eine Klage gegen Unbekannt einreichen, um an die Adressdaten der P2P-User zu gelangen. Nur die Staatsanwaltschaft kann dann anhand der in der Klage mitgereichten IP-Adresse beim Provider die Adressdaten des Filesharers ermitteln. Oft wird jedoch die strafrechtliche Klage vom Staatsanwalt fallengelassen.

Nach erfolgloser Strafanzeige oft Zivilklage

Da RIAA oder IFPI aber Einsicht in die Akten der Behörden bekommen, können sie so an die Adressdaten der P2P-User kommen. Ist die Adresse dann bekannt und die strafrechtliche Klage wurde eingestellt, kommt es oft zu Zivilklagen seitens RIAA oder IFPI und den Filesharern drohen empfindliche Geldstrafen.

Diese langwierige Prozedur wird wohl auch in nächster Zukunft noch nötig sein, um Filesharer zu identifizieren und rechtlich zu belangen. Eine Auskunftspflicht der Provider, wie sie von der Musikindustrie gefordert wird, bringt nicht nur erhebliche Kosten seitens der Internet-Provider mit sich, auch eine Änderung des Datenschutzgesetzes wäre nötig.

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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