Neue Dialer-Bestimmungen in Kraft

Dialer: Jetzt gibt's was auf die Mütze

Seit dem 17. März ist die neue Regelung für Dialer in Kraft. Drei neu gestaltete Dialer-Fenster soll für Klarheit sorgen. Dialer, die diese Bestimmungen nicht erfüllen, sind ab dem 16. Juni einzustampfen. Ansonsten muss der Kunde nicht zahlen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Stichwort Tunneleffekt
  2. 2Grosse Fenster gegen Schmuggel-Dialer
  3. 3Sinnvolle Warnung

Stichwort Tunneleffekt

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Das hätte sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post so gedacht: Ein paar Dialer-Regulierungen und schon ist's vorbei mit der Dialer-Pest. Aber nichts da: Trotz der extrem engen Grenzen der Regelungen fanden Dialer-Betrüger immer noch Schlupflöcher, um sich mittels Dialer unebührlich den Geldbeutel zu füllen.

Das Stichwort war "Tunneleffekt": Wer diverse Male ein und denselben Handgriff machen muss, um einen Zugang zu bekommen, liest die Hinweisfelder nicht mehr. Das kann jeder zuhause bei der Installation einer Windows-Software testen. Oder lesen Sie jedes Hinweis-Fenster oder gar die Lizenzbestimmungen? Genau. Niemand tut das. Weshalb weiterhin viele User auf unlautere Dialer hineinfielen.

Grosse Fenster gegen Schmuggel-Dialer

Doch damit soll nun endgültig Schluss sein: Die RegTP hat die Dialer-Richtlinien verschärft. Wer sich mittels Dialer in ein kostenpflichtiges Angebot einwählen möchte, wird nun ein neues Warnfenster zu Gesicht bekommen. Es muss mindestens ein Drittel, maximal zwei Drittel der Bildschirm-Darstellung einnehmen. Auf einem 19"-Bildschirm also ein ordentlich dickes Fenster.

Zudem müssen sich die Fenster voneinander unterscheiden. Das Download-Fenster darf nicht aussehen wie das Installationsfenster. Und das wiederum muss anders aussehen als die Nachfrage, ob man die Einwahl tatsächlich starten möchte. Das verhindert, dass sich ein User einfach nur durchklickt und sich an das Fenster "gewöhnt" - auf diese Weise konnte sich nämlich schon manch teurer, aber durchaus rechtmässiger Dialer am kritischen User-Blick vorbeischmuggeln.

Sinnvolle Warnung

Die neuen Fenster sollen im Gegensatz zu den bisherigen Dialern klar und deutlich vor der Ausführung warnen und vor allen Dingen den Preis angeben. Der nämlich wurde gerne mal in kontrastarmer Schrift irgendwo im Fenster versteckt. Das war zwar schon nach den alten Regelungen grenzwertig, nach den neuen ist es unmöglich. Wer Dialer nicht im vorgeschriebenen Layout bleibt, darf nicht damit rechnen, dass der Kunde zahlt. Der hat nämlich den vollen Beistand des Verbraucherschutzes.

Doch noch kann nicht entwarnt werden: Damit die Dialer-Anbieter genug Zeit haben, ihre Dialer zu renovieren, gibt es noch eine Schonfrist bis zum 16. Juni 2005. Bis dahin können Ihnen also auch Oldschool-Dialer in freier Wildbahn begegnen, ohne rechtlich verfolgbar zu sein. Deshalb kann vor dem Gebrauch von Dialern grundsätzlich nur gewarnt werden: Sie sind nur in den wenigsten Fällen nötig und oft genug lassen sich die Dienstleistungen auch anders zahlen.