Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Vorratsdatenspeicherung: Vergiss es, Schily!

Nach der panisch geführten Vorratsdatenspeicherungs-Debatte am Wochenende meldete sich nun der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar zu Wort. Die von hohen Tieren der Bundesregierung gewünschte Speicherung von Verbindungsdaten ist nach deutschem Recht zur Zeit nicht zulässig.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Brisanter Testlauf
  2. 2Gläserner Bürger
  3. 3Nutzlose Forderungen
  4. 4Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Regieren ist ein schweres Geschäft. Paragraphen, Gesetze, Verordnungen, alles fürchterlich komplizierte Dokumente, die sich nicht unbedingt jedem auf Anhieb erschließen. Da ist es kein Wunder, wenn das ein oder andere Regierungsmitglied damit seine Schwierigkeiten hat. Dumm nur, dass sich die aktuelle Bundesregierung dadurch auszeichnet, öfter mal Schwierigkeiten in dieser Hinsicht zu haben.

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Brisanter Testlauf

So zeichnet die Rot-Grüne Regierung vor allem eins aus: Erst wird lauthals eine äußerst brisante Forderung in den Medien ausgeplärrt, dann wird kleinlaut ein Rückzieher gemacht. Im ungünstigsten Fall gibt es dann noch ein drittklassiges Gesetz obendrauf, meistens bleibt aber alles beim Alten und es ist klar: Da war sich jemand nicht über die Gesetzeslage klar.

Dumm, wenn sowas einem Innenminister und einer Justizministerin passiert. Schily und Zypries, das Polizeistaat-Pärchen, hatten die glorreiche Idee, dass man doch alle Kommunikationsdaten speichern könnte. Und zwar nicht wie bisher nur für 90 Tage zwecks Abrechnung, sondern direkt für ein ganzes Jahr. Und auch nicht mehr nur zur Abrechnung, sondern "zur Terrorbekämpfung", ein in diesen Zeiten ja gerne vorgebrachter Vorwand für staatliche Restriktionen aller Art.

Gläserner Bürger

Sprich: Sämtliche Verbindungsdaten, sei es Handy, Internet oder Telefon, sollten nach den Plänen des Innenministers und der Justizministerin möglichst offensichtlich für Ermittlungsbehörden gespeichert werden. Damit hätten die Behörden jederzeit binnen einen Jahres prüfen können, wer wann wie lange mit wem telekommuniziert hat, inklusive aller Nummern und IP-Adressen.