Bagatellklausel wird ausgeweitet
Neues Urheberrecht: Keine Bestrafung für private Kopien
Ende März soll das reformierte Urheberrechtsgesetz den Segen des Bundeskabinetts bekommen. Laut dem Magazin Heise Online konnte sich das federführende Bundesjustizministerium mit seinen Reform-Vorstellungen weitgehend durchsetzen.
Mit dem so genannten 2. Korb des Urheberrechtsgesetzes will man vor allem klarere gesetzliche Vorgaben im Filesharingbereich schaffen. Grundsätzlich soll dabei Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet kriminalisiert werden.
Wer als Privatperson rechtlich geschützte Film- und Musikdateien im Internet (auch in Tauschbörsen) zur Verfügung stellt, soll nach dem neuen Urheberrechtsgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Dazu kommen dann wahrscheinlich auch noch zivilrechtlich erstrittene Schadensersatzforderungen. Alles in allem keine rosigen Aussichten für deutsche Filesharer.
Protest wegen Bagatellklausel
Für heftigen Protest, besonders seitens der Filmindustrie, sorgte dagegen die so gennante Bagatellklausel. User, die "rechtswidrig Vervielfältigungen nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" herstellen, sollen nämlich nicht bestraft werden.
Auch wer rechtswidrig Kopien erstellt und diese in einem kleinen Rahmen an Freunde und Bekannte verteilt (im Gesetzestext ist die Rede von sieben Personen), soll straffrei bleiben.
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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
