Russische Behörde stellt Ermittlungen ein
MP3-Downloads: AllofMP3 aus dem Schneider?
Einer Meldung der russischen Nachrichtenagentur Prime Tass zufolge wurden die Ermittlungen gegen die MP3-Website AllofMP3 Ende letzter Woche eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat demnach entschieden, dass der Verkauf von MP3s ohne Lizenzen der Urheber nach russischem Recht legal ist.
Die Moskauer Staatsanwaltschaft hatte im Februar Ermittlungen gegen AllofMP3 aufgenommen, nachdem Plattenfirmen sich zuvor bei der Polizei über den Dienst beschwert hatten. Jetzt erklärte die Staatsanwaltschaft dazu, AllofMP3 biete tatsächlich MP3-Downloads russischer und internationaler Künstler an, ohne dafür die Lizenzen der Rechteinhaber zu besitzen.
Dies sei jedoch nicht illegal, da das russische Urheberrecht bisher nicht aufs Internet anwendbar sei. Das Gesetz schützt demnach nur physikalische Vervielfältigungen, nicht jedoch digitale Online-Kopien.
Legal bis Herbst 2006
AllofMP3 ist Plattenfirmen nicht zuletzt deshalb ein Dorn im Auge, da die Website gezielt auch Europäer und US-Amerikaner anspricht. Im Vergleich zu iTunes & Co. ist das Angebot konkurrenzlos günstig: AllofMP3 verlangt 2 US-Cent pro heruntergeladenem Megabyte. Nach Auffassung der deutschen Phonoverbände ist das Angebot jedoch in Deutschland illegal.
Tatsächlich bewegen sich Seiten wie AllofMP3 oder Jetgroove auch in Russland in einer zeitlich begrenzten Grauzone. Das russische Urheberrecht wurde jüngst um digitale Vervielfältigungen erweitert. Diese Änderung tritt jedoch erst im Herbst nächsten Jahres in Kraft. Bis dahin ist zumindest strafrechtlich nichts gegen derartige Webseiten auszurichten. Die Moskauer Staatsanwaltschaft wollte nicht ausschließen, dass die Plattenfirmen mit einem zivilrechtlichen Verfahren gegen AllofMP3 Erfolg haben könnten.
