Bundesverfassungsgericht klärt Handy-Beschlagnahme
Handy beschlagnahmt: Was darf der Schutzmann?
Handys sind heutzutage riesige Persönlichkeits-Speicher. Nicht nur, dass sich sämtliche sozialen Kontakte im Speicher befinden, nein. Auch SMS, Emails, Photos und andere persönliche Dinge können inzwischen auf den mobilen Nervensägen gespeichert werden. Sehr zur Freude der Ermittlungsbehörden.
Inhaltsverzeichnis
- 1Heiliges Handy
- 2Fernmeldegeheimnis betrifft auch andere Bereiche
- 3Woher die Klage?
Die haben die Bedeutung des Handys für die Strafverfolgung schon längst verstanden. Entsprechend scharf sind die Ermittler darauf, bei einem Verdächtigen zuallererst irgendwie an das Handy zu kommen. Denn je nach Verbrechen lassen sich direkt Handlanger mitkassieren. Allerdings wurde der inflationären Handy-Sicherstellung nun ein Riegel vorgeschoben.
Hausdurchsuchung ohne Handy-Beschlagnahme
Das Bundesverfassungsgericht spricht: Der Inhalt des Handys ist laut Grundgesetz heilig, das Fernmeldegeheimnis ist laut Artikel 10 des Grundgesetzes ein Grundrecht und entsprechend schützenswert. Es darf nur durch einen richterlichen Beschluss ausgehoben werden, beispielsweise im Rahmen einer Hausdurchsuchung oder bei konkreter Bedrohung.
In Juristensprache ausgedrückt ist das alles ein wenig komplizierter. Um den Leser an dieser Stelle, anders als die Konkurrenz, nicht zu langweilen, hier der Link zum Urteilstext. Dort steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in voller Länge. Grund genug, es hier nicht detailliert wiederzugeben.
Heiliges Handy
Betroffen vom Fernmeldegeheimnis sind sämtliche Daten, die auf der Handy-Hardware gespeichert sind. Das schliesst auch die Sim-Karte ein. Da das Grundgesetz die allgemeine Rechtsgrundlage in Deutschland festlegt, darf das Fernmeldegeheimnis auch nicht gebrochen werden.

Das NRW-Verfassungsschutzgesetz, welches heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichte, verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist verfassungswidrig. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil und führte ein neues Grundrecht ein.
Am heutigen Mittwoch, dem 19. März, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe dem Eilantrag von acht Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Noch ist keine endgültige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ermittler dürfen auch dann auf E-Mails zugreifen, wenn sie auf dem Server eines Providers liegen. Gegen diese Praxis geklagt hatte ein Unternehmer, dessen E-Mails im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen seine Geschäftspartner beim Provider sichergestellt worden waren.
Das Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe beschloss am Dienstag, dem 2. März 2010, in einem Urteil, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Somit kippten die Richter zur Freude vieler Datenschützer die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.
Das Entfernen von Netzsperren ist beliebt, aber riskant: In Göttingen hat die Polizei Ermittlungen gegen insgesamt 600 Kunden eingeleitet, die den SIM-Lock von professionellen Handy-Knackern entfernen ließen. Das geht aus Medienberichten hervor. 




