Tele2 erwirkt einstweilige Verfügung
Internet & Netzwelt: Gericht kassiert zweite Telekom-Werbung
Paulchen Panther auf der Mattscheibe? Das rosa Tier könnte bald wieder häufiger zu sehen sein, denn der Deutschen Telekom wurde nun schon die Verwendung einer zweiten Werbung untersagt. In einer Eilentscheidung hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Konkurrenten Tele2 verfügt, dass die neuen Festnetztarife nicht mehr in der jetztigen Form beworben werden dürfen.

Dort hatte die Telekom Preissenkungen "um bis zu 75 Prozent" versprochen. Tele2 hält diese Aussage für aus dem Zusammenhang gerissen, denn die Telekom habe letztlich nur den Takt geändert.
Tele2 wirbt mit ähnlichem Vergleich
Bislang kostet ein abendliches Telefonat im Citybereich sechs Cent, abgerechnet im Vier-Minuten-Takt. Die neuen Tarife berechnen 1,5 Cent im Minutentakt. Gleicher Preis, anderer Takt. Bei einem Gespräch, das exakt eine Minute dauert, spart man mit dem Neutarif tatsächlich 75 Prozent. In den meisten Fällen jedoch dürfte die Differenz viel kleiner bis verschwindend ausfallen.
Dass Tele2 in diesem Punkt etwas dünnhäutig ist, verwundert nicht, macht das Telefonunternehmen doch ebenfalls Werbung mit dem Abendtarif. Bei einem Vergleich mit dem neuen Telekomtarif würde der Preisvorteil bei einem einminütigen Gesprächs von 4,52 auf 0,02 Cent dahinschmelzen. Da wird dann auch Tele2 seine Werbung bald auswechseln müssen.
Dennoch besteht ein entscheidender Unterschied: Die Werbung der Telekom ist recht pauschal in ihrer Aussage, die Preise würden um (bis zu) 75 Prozent gesenkt. Durchgängig ist der Preisvorteil jedenfalls nicht. Tele2 dagegen stellt ein konkretes Beispiel in den Vordergrund und entlarvt damit die bisher schlechte Taktung der Telekomtarife. Davon wünscht man sich mehr, die besten Tarife hat übrigens auch Tele2 nicht zu bieten.
