DFB lenkt ein und ändert AGBs
Datenschutz: WM-Tickets jetzt ohne Knebelvertrag
Verbraucherschutz
Zwei Abmahnungen waren nötig, um das Organisationskomitee der kommenden Fußball-WM zu überzeugen. Verschickt wurden sie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, der die AGBs für den Ticketverkauf schlicht für rechtswidrig erklärte.
Nach einem Gespräch zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und der obersten Verbraucherschützerin Edda Müller in Berlin, werden nun die bemängelten Auflagen beim Ticketkauf geändert:
Die dreisten Drei
Künftig müssen Fans bei der Kartenbestellung nicht mehr der Weitergabe ihrer Daten an die Werbeindustrie zustimmen. Weil bei der Kartenbestellung Name, Anschrift, Bankverbindung, Geburtsdatum und Personalausweisnummer angegeben werden müssen, gehörte die Pflicht-Zustimmung zu den frechsten Auflagen des DFB.
Dazu gehörte auch die Klausel, dass Besucher ihr Recht am eigenen Bild aufgeben mussten: "Unwiederruflich" sollten Fans der Verwendung aller im Stadion aufgenommenen Bilder "für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien" zustimmen. Auch diese Auflage wurde nun geändert.
Das war dem DFB aber noch nicht genug. Erst nach der Neuregelung können Karten zurückgegeben werden, wenn ein Spiel verlegt werden sollte. Vorher bestand der WM-Veranstalter darauf, den Kaufpreis einzubehalten, wenn der Besuch des verlegten Spieles aus seiner Sicht "zumutbar" gewesen wäre.
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