eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
DANACH: Die harte Tour
Noch immer nichts? - Dann bleibt Ihnen nur der harte Weg! Zeigen Sie Ihren Vertragspartner bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle an; nehmen Sie dafür alle Beweisunterlagen aus dem Rechtsgeschäft mit - das macht es den Beamten einfacher. Benachrichtigen Sie spätestens jetzt die eBay-Sicherheits-Abteilung über Ihren Fall. Ein jetzt schon schärferes Schreiben an den "Verkäufer" könnte wie folgt aussehen...
Musterschreiben: Die harte Tour
Anzeige, Presse, eBay-Sicherheit / eBay-Kauf vom XX.XX.XX / Artikel-Nr. [...]
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am [...] ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 II BGB zustande gekommen. Ich habe dort unter der Artikel-Nummer [...] den von Ihnen angebotenen [...] zum Preis von bestellt von [...] EUR ersteigert.
Mittlerweile habe ich Ihnen gegenüber nach erfolgloser Fristsetzung meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Meiner Bitte um Rücküberweisung des von mir gezahlten Betrages in Höhe von [...] haben Sie nicht fristgerecht entsprochen. Der Betrag ist nunmehr seit [...] Tagen überfällig.
Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich inzwischen ein gerichtliches Mahnverfahren beim AG [...] unter der Nummer [...] gegen Sie eingeleitet habe. Des Weiteren habe ich bei der Polizeidienststelle [...] unter der Tagebuchnummer [...] gegen Sie Anzeige erstattet. Ebenso habe ich Sie und diesen Fall der eBay-Sicherheit gemeldet. Ich muss inzwischen wohl davon ausgehen, dass Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
Gleichermaßen geht heute noch eine Kopie dieses Schreibens als auch weitere Beweisunterlagen sowohl an Ihre örtliche Presse als auch an diverse Fachmedien. Morgen werde ich ebenso Ihre direkten Nachbarn, Ihren Arbeitgeber als auch Ihre Zulieferer über Ihre Machenschaften informieren.
Ich bitte Sie nochmals, um sowohl mir als auch sich selbst weitere Kosten und Schwierigkeiten zu ersparen, mir den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Ansonsten sähe ich mich gezwungen, mein Geld, bzw. meine Ware bei Ihnen vor Ort persönlich einzufordern.
Mit freundlichem Gruß,
Mitgeschädigte suchen, hinfahren, Geld einfordern
Posten Sie in Internet-Foren und suchen nach Mitgeschädigten, denn nur Gemeinsamkeit macht stark. Zur Not fahren Sie auch persönlich vorbei, wenn es sich rechnet. Fordern Sie vor Ort sachlich aber bestimmt Ihr Geld zurück. Aber bleiben Sie auf dem Boden des Rechts...
Informieren Sie die Presse
Informieren Sie die Presse über Ihren Fall, schreien Sie so laut Sie können - irgendwann wird Sie jemand hören. Selbstverständlich können Sie auch den NetSheriff auf Ihren Fall aufmerksam machen. In welchem Fall und wie Sie dies richtig tun, erfahren Sie hier...
