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21.05.2005
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eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!

Verbraucherschutz

Tag 34: Mahnen und Vollstrecken
Der Käuferschutz greift nicht? Oder erstattet nicht alles? - Wenn rechtsschutzversichert, sollten Sie spätestens jetzt einen Anwalt aufsuchen. Ansonsten wäre nun die Erwirkung eines Mahnbescheids beim örtlichen Amtsgericht oder auch online sinnvoll. Ihr Vertragspartner hat dann zwei Wochen Zeit, dem von Ihnen erwirkten Mahnbescheid zu widersprechen.

TAG 48: Der Vollstreckungsbescheid
Tut er dies nicht, können Sie daraufhin ebenfalls beim örtlichen Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid erwirken, gegen den Ihr Vertragspartner erneut zwei Wochen Einspruchsfrist hat.

Unser Rechtsexperte rät...

Wann nehme ich einen Mahnbescheid und wann eine Klage? Was sind die Unterschiede? Mit dem Mahnbescheid kann ein Zahlungsanspruch eventuell schneller und kostengünstiger durchgesetzt werden. Hierzu benötigt man einen Vordruck (gibt es in Schreibwarenläden). Je nach Bundesland ist dies auch online bei einem zentralen Mahngericht möglich. Im Gegensatz zur Klage muss die Forderung nur kurz beschrieben werden. Wenn der Gegner nicht auf den Mahnbescheid reagiert, kann im Anschluss ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, aus dem - durch den Gerichtsvollzieher - vollstreckt werden kann.

Kontaktieren Sie Alexander Schneehain unter schneehain@schneehain.de


Wenn der Gegner jedoch gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid Widerspruch oder Einspruch einlegt, muss - sofern weitere Klage erwünscht ist - die Abgabe an das zuständige Gericht erfolgen. Jetzt wird das Mahnverfahren in das Klageverfahren übergeleitet und es wird genauso teuer, als wenn von vornherein der Klageweg bestritten worden wäre. Es hat eben nur ein wenig länger gedauert;-(

Bei einer Klage entfällt dieses Vorverfahren, dafür werden aber auch höhere Gebühren fällig. Außerdem dauert ein Klageverfahren länger als der Mahnbescheid, wenn der Gegner nicht reagiert.

Tipp
Ist abzusehen, dass der Gegner sich von vornherein gegen die Forderung wehrt, sollte besser gleich Klage eingereicht werden, da sich sonst der Rechtsstreit unnötig verlängert.


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