eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
Tag 30: Käuferschutz beantragen (Details)
Die generellen Voraussetzungen treffen auf Sie zu? Und in der Zeit liegen Sie auch noch? - Vorsicht! Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Der Teufel steckt einmal mehr im Detail: Was Sie für den Käuferschutz noch erfüllen müssen. Und unter welchen Bedingungen Sie hier in die Röhre gucken, erfahren Sie hier...
| eBay-Käuferschutz: Detaillierte Voraussetzungen | |
|---|---|
| 1 | Der Kaufpreis eines einzelnen Artikels liegt über EUR 25,00. Bei Powerauktionen muss der Kaufpreis aller Artikel den Mindestbetrag von EUR 25,00 überschreiten. |
| 2 | Sie waren entweder Höchstbietender oder Käufer eines Sofort-Kaufen-Artikels (Festpreis) auf der eBay-Website. Der eBay Standard-Käuferschutz gilt nicht für Käufe auf Websites anderer Unternehmen. |
| 3 | Sie sind vom Handel bei eBay nicht ausgeschlossen worden. |
| 4 | Sie und der Verkäufer müssen bei Angebotsende über ein Bewertungsprofil von 0 oder besser verfügt haben. |
| 5 | Der Artikel, den Sie gekauft haben, ist zulässig im Sinne der eBay-Grundsätze für das Einstellen von Artikeln und den eBay-AGB. |
| 6 | Sie haben den Artikel bereits bezahlt und können die Zahlung nachweisen. |
| 7 | Es kann dreimal in 6 Monaten ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Angebotsendes. |
| 8 | Wenn Sie den Artikel per Kreditkarte bezahlt haben, müssen Sie sich vor dem Antrag auf Käuferschutz an Ihr Kreditkartenunternehmen gewandt und die Rückerstattung beantragt haben. Bitte halten Sie die Nachweise darüber bereit. |
Ausschluss-Gründe: Zahlen Sie nie an Western Union!
Sie haben den Artikel persönlich abgeholt? War aber nicht ganz das, was angepriesen wurde? Dummerweise zuviel bezahlt? Oder gar an Western Union überwiesen? - Dann haben Sie jetzt ein handfestest Problem...
Denn bei all dem ebayischen Geldsegen ist auch Vorsicht geboten. Schneller als man denkt, ist der schöne Käuferschutz und damit auch die monetäre Absicherung zunichte gemacht. Passen Sie also gut auf, an wen Sie was und wie zahlen. Auch hier lauern eine Handvoll Stolperfallen...
| eBay-Käuferschutz: Wann er nicht beantragt werden kann | |
|---|---|
| 1 | Der Artikel nicht erheblich im Wert von der Beschreibung abweicht. |
| 2 | Der Artikel bar oder über einen Bargeldtransfer-Service wie beispielsweise Western Union bezahlt wurde. |
| 3 | Der Artikel beim Versand beschädigt oder verloren gegangen ist. |
| 4 | Der Artikel vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde. |
| 5 | Der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt oder vom Verkäufer persönlich geliefert wurde. |
| 6 | Für den Artikel doppelt oder zuviel bezahlt wurde. |
| 7 | Bereits eine Rückerstattung über den PayPal-Käuferschutz erfolgt ist. |
| 8 | Für Verpackungs- und Versandkosten, sowie Treuhandservice-Gebühren kann ebenfalls kein Antrag auf Standard-Käuferschutz gestellt werden. |
