eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
Tag 27: Rücktritt vom Kaufvertrag
Schon wieder ne Woche rum. Reagiert er trotz eBay-Meldung und gesetzter Frist noch immer nicht, treten Sie schriftlich, am Besten ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein, vom Kaufvertrag zurück und fordern Sie Rückzahlung Ihres Geldes binnen sieben Tagen.
Durch die Fristsetzung haben Sie den Verkäufer bereits in Verzug gesetzt. Jetzt könnten Sie entweder auf Herausgabe klagen oder eben zurücktreten. Meist bringt eine solche Herausgabeklage wenig. Wir konzentrieren uns daher hier auf den Rücktritt, da er sich meist als zweckmäßiger erwiesen hat.
Musterschreiben: Rücktritt
Rücktritt vom Kaufvertrag / eBay-Kauf vom XX.XX.XX / Artikel-Nr. [...]
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am [...] ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II eBay-AGB zustande gekommen. Ich habe dort unter der Artikel-Nummer [...] den von Ihnen angebotenen [...] zum Preis von bestellt von [...] EUR ersteigert.
Sie haben meiner Fristsetzung vom [...] nunmehr nicht entsprochen. Die Ware ist bis zum [...], dem von mir gesetzten Fristablauf nicht eingetroffen. Deshalb erkläre ich hiermit schriftlich meinen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich bitte um Rücküberweisung der von mir an Sie gezahlten Summe in Höhe von [...] Euro bis zum [...] auf mein unten angeführtes Konto.
Sollte der fällige Betrag nicht termingerecht dort eingehen, werde ich weitere zivil- und strafrechtliche Mittel einleiten. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages behalte ich mir ausdrücklich vor. Ebenso werde ich die Presse als auch die eBay-Sicherheit über diesen Fall informieren.
Mit freundlichem Gruß,
Tag 30: Käuferschutz beantragen
Nun, der Rücktritt ist erklärt - und drei Tage später hat er immer noch nicht geantwortet? - Hauptsache ist, dass sie jetzt Ihre Kohle wiederkriegen. Ob Sie das auf dem regulären Rechtsweg schaffen, kommt auf die Liquidität Ihres Gegenübers an. Wer auf jeden Fall immer Geld hat, ist eBay. Und die können Sie jetzt - unter bestimmten Voraussetzungen gehörig anpumpen. Hier winkt bares Geld. Wie das geht und wie Sie hier wann alles richtig machen, lesen Sie auf den nächsten zwei Seiten...
Käuferschutz: Wann greift der überhaupt...
Zunächst einmal sollten Sie sich klarmachen, wann überhaupt Sie den eBay-Käuferschutz generell in Anspruch nehmen können. Hier gibt es zwei grobe Fallkonstellationen...
| Käuferschutz: Generelle Voraussetzungen | |
|---|---|
| 1 | Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten. |
| 2 | Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette). |
Vorsicht: Nach 90 Tagen ist Schluss!
Ganz wichtig ist, dass Sie die zeitlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Käuferschutz peinlichst genau einhalten. Bei Überschreitung der Frist werden Sie bei eBay wohl kaum Kulanz finden...
| Käuferschutz: Zeitliche Voraussetzungen | |
|---|---|
| 1 | Sie haben frühestens 10 und spätestens 60 Tage nach Angebotsende einen nicht erhaltenen oder wesentlich von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet. |
| 2 | Das Angebotsende liegt noch keine 90 Tage zurück |
Cash - wie viel bekomme ich maximal zurück?
Unter bestimmtem Bedingungen erhalten Käufer eine Rückerstattung für erworbene Artikel von maximal EUR 200,00 je Artikel (abzüglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 25,00) Auf diese Rückerstattung gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Höchsterstattungsbetrag pro Fall beläuft sich also somit auf EUR 175,00.
