eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
eBay: Abgezockt? - So schlagen Sie zurück!
Tag 10: Melden bei ebay
Petzen macht frei! - Melden Sie den unzuverlässigen Verkäufer wegen eines "nicht erhaltenen oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels" bei eBay. Dies können Sie frühestens 10 Tage und spätestens 60 Tage nach Auktionsende tun. Wichtig: Dies ist eine der Grundvoraussetzungen für den Erhalt des eBay-Käuferschutzes!
Meldung machen - wie geht das?
Zunächst einmal müssen Sie den Verkäufer der eBay-Sicherheit melden - dies können Sie hier tun. eBay schreibt daraufhin der Verkäufer an. Dieser muss sich binnen 10 Tagen bei eBay zu der Sache äußern. Tut er dies nicht, können Sie frühestens 30 Tage nach Angebotsende den eBay-Käuferschutz beantragen.
eBay vermittelt
Laut eBay glaubt man in Dreilinden ja daran, dass alle Menschen gut sind. Daher spielt eBay auch hier den Chef-Mediator. Meldet sich Ihr Verkäufer bei eBay, können Sie gemeinsam mit diesem über die eBay-Plattform nach einer Lösung suchen.
Herzallerliebst, wenn's klappt. Wenn nicht, werden zu viele Negativ-Meldungen unserem feinen Gegenüber ganz schnell den Account kosten - prima Druckmittel bei halbwegs seriösen Verkäufern...
