Gericht verbietet Versand
Holländische Apotheke darf keine Medikamente nach Deutschland liefern
Internet & Netzwelt
Das Berliner Kammergericht hat entschieden: eine holländische Apotheke darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente nach Deutschland verschicken. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnugnsgeld von bis zu 250.000 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 5 U 300/01). Dasselbe gilt auch für Medikamente, die in Deutschland nicht zugelassen sind.
Geklagt hatte eine Gemeinschaft aus rund 60 Unternehmen, zehn Fachverbänden aus der Wirtschaft und drei Innungen. Sie sahen in dem Online-Angebot einen Versandhandel mit Medikamenten, was gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Werbverbot verstößt.
Andere Versandapotheken sind (noch) nicht betroffen
Entgegen anders lautenden Berichten hat das Urteil aber zunächst keinen Einfluss auf andere Versandapotheken: "Das Urteil gilt zuerst einmal nur zwischen den beiden Gerichtsparteien gültig", sagt Ilona Wiese vom Berliner Kammergericht, "in welcher Weise das Urteil auch für andere Internet-Apotheken gilt, ist völlig unklar. Da wurden in einer dpa-Meldung falsche Schlüsse gezogen."
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Apotheke Medikamente "in Verkehr" bringe; die Apotheke plädierte darauf, dass sie die Medikamente in den Niederlanden in Verkehr bringe, da sie dort an einen "professionellen Versandhändler" übergeben würden.
Also heißt es durchatmen für die Internet-Apotheken. Trotzdem ist es aber zu erwarten, dass sich Pharma- und Apothekenverbände bemühen werden, ein Grundsatzurteil in Bezug auf den Versandhandel mit Medikamenten zu erwirken.
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