Hessen reitet den Bullen

Polizei: Schleichende Erweiterung der Befugnisse

Der feuchte Traum eines jeden Ermittlers wird in Hessen schon sehr bald Wirklichkeit: Ein neues Polizeigesetz erlaubt es den Fahndern, KFZ-Kennzeichen automatisch zu erfassen und DNA-Analysen auch bei Strafunmündigen durchführen. Obendrein werden die Befugnisse in Sachen Video- und Telefonüberwachung erweitert.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Bewegungsprofil oder nicht?
  2. 2Terroristische Bedrohnung, wie immer
  3. 3Arrestzellen-TV
  4. 4Handy-Finder
  5. 5Das Problem mit den Kinderbanden
  6. 6Beschneidung für nichts

KFZ-Überwachung

Der hessische Innenminister Volker Bouffier rühmt das neue Polizeigesetz, das am Dienstag hauptsächlich von der CDU-Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde, als "das modernste Polizeigesetz aller Länder." Starker Tobak aus einem Bundesland, das in seiner Verfassung noch die Todesstrafe als Option enthält. Die allerdings kann nicht durchgeführt werden, da die Todesstrafe laut Grundgesetz abgeschafft ist. Und Bundesrecht bricht Landesrecht, das ist das große Glück hessischer Schwerverbrecher.

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Jetzt also eine Novellierung des Polizeirechts mit Befugnissen, die zumindest bedenklich sind. So darf die Polizei mithilfe spezieller Lesegeräte jedes KFZ-Kennzeichen notieren und mit dem Fahndungscomputer abgleichen. Das bedeutet im Klartext: Jederzeit können die Meldedaten eines Kraftfahrzeuges in einer Datenbank der hessischen Landesregierung auftauchen.

Bewegungsprofil oder nicht?

Der hessische Innenminister wiegelt ab, die Technologie diene hauptsächlich dem Auffinden von gestohlenen Fahrzeugen und der Verbrechensvorbeugung, da gestohlene Fahrzeuge auch gerne mal für Straftaten eingesetzt werden. Bei der steigenden Verkehrsdichte und der ebenfalls nicht kleiner werdenden Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen sei die automatische Kennzeichen-Überwachung nur ein logischer Schritt.

Unbescholtene Bürger werden zwar von der Technologie ebenfalls überwacht, laut Bouffier ist die Erstellung eines Bewegungsprofils aber nicht möglich: Ist ein Kennzeichen nicht im Fahndungscomputer, wird es sofort wieder aus der Datenbank gelöscht. Das klingt erst einmal gut, die Frage ist allerdings, wann ein Kennzeichen im Fahndungscomputer landet. Und das kann durchaus bei nicht bezahlter KFZ-Steuer passieren, Steuerhinterziehung ist ein schweres Delikt in einer Republik, die finanziell am Boden liegt.