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10.12.2004
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Aufnehmen ist legal

DVB-T: Das kleine Filmarchiv auf der Festplatte

Movie Markt

Über das Internet kann der EPG und somit auch die Aufnahme ferngesteuert werden. Ein dicker Pluspunkt für den Fall, dass man etwas aufnehmen will, wenn man nicht zuhause ist. Sitzt man allerdings zu zweit vor dem Fernseher und kann sich nicht auf ein Programm einigen, schaut einer in die Röhre.

Wurde bislang mit einem Videorekorder die zweite Sendung einfach aufgezeichnet und im Anschluss angeschaut, ist dies mit DVB-T nun nicht mehr möglich. Es sei denn, man nutzt einen Receiver mit zwei Decodern. Dies dürfte allerdings die Ausnahme sein.

Während der Aufnahme muss also die ganze Zeit über der Receiver auf das richtige Programm eingestellt sein. Ein kurzes Wegzappen, um kurz den aktuellen Stand beim Spiel der Champions League nachzuschauen, ist nun nicht mehr möglich. Wenn man aber schon vor der Mattscheibe sitzt, lässt sich dazu auch in der Werbepause die Aufnahme unterbrechen.

Das kleine Archiv mit Filmklassikern/p>

Den perfekten Heimkinogenuss darf man allerdings nicht erwarten, DVB-T sendet dafür in einer viel zu geringen Bitrate. Auch wird bei den meisten Filmen nicht nur nur das Senderlogo eingeblendet, sondern auch noch Werbung für nachfolgende Sendungen, Klingeltöne und vieles mehr.

Und nicht zuletzt laufen im Free-TV nur Filme, die man zuvor schon im Kino oder auf DVD gesehen oder verpasst hat. Die Aufnahme über DVB-T ist also nur eine Möglichkeit, sich ein kleines Archiv an Filmklassikern anzulegen. Vielleicht für Zeiten, wo der Babysitter mal keine Zeit hat.

Legal ist der digitale Mitschnitt von Sendungen über DVB-T selbstverständlich auch. Wer allerdings die DVD aus der Videothek am heimischen PC kopiert, muss nur einmal auf die DVD-Hülle schauen. Erlaubt ist dies nicht.

Autor/in: (pg)


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