Indie-Download-Seite arbeitet unter neuem Namen weiter

MP3-Downloads: Jetgroove ist wieder da

Die umstrittene Download-Seite Jetgroove.com heißt jetzt Audio1.org - und bietet weiterhin zahllose Songs von kleinen Plattenfirmen zum kostenpflichtigen Download an. Die Genehmigung der Rechteinhaber besitzt Audio1.org nicht. Die Website beruft sich auf eine russische Gesetzeslücke.

Vor zwei Monaten hatte die Website Jetgroove.com bei zahlreichen kleinen Plattenfirmen für Unmut gesorgt. Jetgroove bot MP3s zum Verkauf an, ohne Lizenzen der Urheber zu haben. Nachdem zahlreiche Labels mit dem Anwalt gedroht hatten, gab Jetgroove klein bei und versprach, sein Angebot zu überarbeiten.

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Das hat man nun auch getan - allerdings nicht so, wie es sich die betroffenen Plattenfirmen gewünscht hätten. Jetgroove.com heißt jetzt Audio1.org. Das war es im Prinzip auch schon mit den Neuerungen. Ansonsten sieht alles so aus wie zuvor.

Audio1.org hat nach eigenen Angaben mehr als 560 000 MP3s im Angebot, die für 99 US-Cent bis 1,25 US-Dollar verkauft werden. Dabei konzentriert sich die Website auf elektronische Musik. In der Audio1-Hitparade der meistgekauften Titel finden sich Tracks von Taylor Deupree, Superpitcher, Lawrence und Duran Duran.

Weitere Änderungen finden sich lediglich im Detail. Während Jetgroove.com vorgab, von einer britischen Firma gleichen Namens betrieben zu werden, beruft sich Audio1 nun auf eine russische Betreiberfirma namens "Proyect". Jetgroove hatte seine Website auf einem US-Server gespeichert, Audio1 setzt dafür auf einen russischen Anbieter.

Die Verankerung in Russland könnte für die betroffenen Plattenfirmen problematisch sein. Nach russischem Recht ist es bisher möglich, für Online-Musikangebote lediglich die dafür zuständigen Verwertungsgesellschaften zu bezahlen. Direkte Vertrage mit Musikern und Plattenfirmen sind nicht nötig. Nach diesem Modell arbeiten in Russland eine ganze Reihe von kommerziellen MP3-Webseiten, zum Beispiel AllofMP3.com. Die meisten konzentrieren sich jedoch auf Top 40-Musik und bieten ihre Downloads deutlich günstiger an als Audio1.org.

Auf ewig wird sich Audio1.org jedoch nicht auf diese Gesetzeslücke berufen können. Am 1. September 2006 wird in Russland ein neues Urheberrecht in Kraft treten. Danach werden Webseiten zum Verkauf von MP3s jeweils auch eine Genehmigung der jeweiligen Plattenfirmen brauchen.

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