Abgemahnt: Im Forum waren Links auf DVD-Ripper

Argumentation: Google ist illegal

In der Tat wirft die Abmahnung einige Fragen auf. Zum einen hat Buchholz den Link nicht selbst gesetzt und die Frage, ob man als Betreiber einer Webseite für Links im Forum haftet, ist immer noch nicht eindeutig geklärt. Zum anderen ist der Link aus einer Zeit, als die beiden Programme noch legal waren.

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In der Abmahnung hat die Anwaltskanzlei auch Dateien heruntergeladen, die in der Version nie verlinkt wurden. Zudem wirken die als Beweismittel beigefügten Screenshots so, dass die Dateien direkt von Kefk heruntergeladen werden konnten. Das war aber nie der Fall. Tatsächlich verlinkte der Forennutzer nur auf eine Webseite von wo aus man die Programme herunterladen konnte. Es wurden also weder Dateien selbst gehostet, noch direkt verlinkt sondern lediglich auf die Startseite eines anderen Angebots verlinkt.

Buchholz folgert daraus: "Würde man die von Ihnen implizierte Argumentation ernst nehmen, ein Surface-Link könne bereits selbst illegal sein, wenn er möglicherweise einen illegalen Deep-Link erreichbar macht, wäre jeder Link auf www.google.de unmittelbar illegal, über den mit einem weiteren Klick rund 300.000 für jedermann öffentlich zugängliche Seiten, darunter rund 20.000 deutschsprachige, direkt erreichbar sind, welche die strittigen Programme - in welcher Form auch immer - "anbieten" oder "verbreiten"."

In seiner Stellungnahme stellt Buchholz klar, dass es sich um keine illegalen Links handelt. "Das bloße Setzen von so genannten Surface-Links auf die Startseiten externer Server zwingt niemanden, dort nach einer Downloadmöglichkeit zu suchen, wie Sie es ja offensichtlich getan haben. Surface-Links entsprechen ihrer Natur nach textuellen Querverweisen, Quellenangaben oder Fußnoten, und diese Art von Referenzen ist weder illegal noch verstößt sie gegen die wirtschaftlichen Interessen Ihrer Mandanten; solche textuellen Querverweise dienen vielmehr prinzipiell der Meinungsbildung im Sinne der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG."

Buchholz hat dennoch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die drohenden Gerichtskosten sind zu hoch. "Durch die raffinierte Konstruktion der Vorwürfe, insbesondere natürlich die der Sache vollkommen unangemessene Höhe des Streitwerts, sehe ich mich dennoch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung genötigt. Da ich weitere Auseinandersetzungen vermeiden möchte, habe ich die strittigen Datensätze umgehend aus der Datenbasis des Portalsystems entfernt und eine modifizierte Unterlassungserklärung vorbereitet," erklärt er in seiner Stellungnahme. Und stell klar: "Die Ihrerseits vorgeschlagene Unterlassungserklärung ist dem Gegenstand jedoch unangemessen und daher unzumutbar, da sie für mich faktisch auf ein Internet- und Berufsverbot hinauslaufen würde."

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