Ebays neue Datenschutzerklärung im Röntgen
Ebay: Mangelnder Datenschutz beim Online-Auktionshaus
Sicherheit
Für Geld tun Menschen alles. Das weiß offensichtlich auch die Rechtsabteilung des Online-Auktionshauses Ebay und hat dem Auktionshaus einen Persilschein für die beliebige Datenübermittlung erteilt. Das Ziel: Beliebige Datenübermittlung an Dritte, ohne dass der Kunde etwas davon erfährt.
Datenschutzerklärung ohne Datenschutz
Das jedenfalls ist die Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. In einer Pressemitteilung heisst es: "So unzureichend bereits die alte Datenschutzerklärung war: Die Tendenz, sich mit der Einwilligungserklärung quasi einen Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken ausstellen zu lassen, lässt sich offensichtlich noch steigern."
In der neuen Datenschutzerklärung des Online-Auktionators allerdings wird genau erklärt, was Ebay mit den Daten darf: Nämlich alles. Da heisst es zum Beispiel, dass der Nutzer der Übermittlung der Daten an Unternehmen der Ebay-Gruppe zustimmt, zum Beispiel an die Online-Dienste PayPal oder Mobile.de.
Übermittlung an jedermannDas wäre ja noch vergleichsweise harmlos, wären da nicht noch die anderen Klauseln: So muss der Kunde zustimmen, dass Ebay sowohl die "personenbezogenen Daten für eBay-Marketing-Maßnahmen" verwenden darf, als auch die "personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt."
Dazu kommen die Ebay-Klassiker, die da wären: Bewertungsübersicht, via Suchfunktion neuerdings auch für Auktionen, die länger als 90 Tage her sind. Die Bewertungen erlauben es, die ge- und verkauften Artikel eines Nutzer zu überwachen. Dagegen ist die Überwachung des Surf-Verhaltens auf der Ebay-Website via Cookies, um beispielsweise personalisierte Artikel-Empfehlungen zu erstellen, fast noch harmlos.
Auch bei Terror-VerdachtBesonders unangenehm ist allerdings die Tatsache, dass Ebay sich erlaubt, sämtliche erhobenen Daten an Dritte weiterzugeben. Vor allem das Versatzstück "zur Abwehr von Gefahren für die staatliche (...) Sicherheit" sollte bei jedem Datenschützer die Alarmglocken klingeln lassen, bedeutet es doch, dass die Ebay-Daten unter dem Vorwand des Staatsschutzes von jeder staatlichen Behörde eingesehen werden können.
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