...Kopierschutz knacken bleibt verboten
Urheberrecht: Privatkopie bleibt bestehen, aber...
Sascha Hottes
Vor einem Jahr wurde der so genannte "Erste Korb" des Urheberrechts vorgestellt. Darin wurde klargestellt, dass die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks auch in digitaler Form zulässig ist. Außerdem wurde es verboten, Kopierschutz zu umgehen. Software, die Kopierschutztechniken knacken können, wurden damit illegal.
Der nun vorgestellte "Zweite Korb" bestätigt diese beiden Grundentscheidungen. Die Privatkopie bleibt erlaubt - auch digital. Als Begründung nennt das Bundesjustizministerium, dass in der analogen Welt Verbote oder Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos wären. Und zwar weil Urheber und ihre Verwerter diejenigen, die Privatkopien herstellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen können. Deshalb bleiben private Kopien nicht kopiergeschützter Werke grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt.
"Offensichtlich illegale Quellen"
In einem Punkt wird das geltende Recht geändert. Bisher gilt: Eine Kopie ist verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist. Mit dieser Regelung wollte man die Nutzung illegaler Tauschbörsen erfassen. Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht kopiergeschützten Musik-CD macht und diese anschließend unzulässigerweise im Internet zum Download anbietet, handelt es sich jedoch nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage. Deswegen soll zukünftig gelten: Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Der Tod der Privatkopie ist allerdings der Kopierschutz. Besitzt ein Medium einen Kopierschutz, dann besteht kein Recht auf eine Privatkopie. Das geltende Recht verbietet es "technische Schutzmaßnahmen" zu umgehen, um Kopien herzustellen. Daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern. Nochmal betont das Bundesjustizministerium, dass es "keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz geben wird."
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