Postident-Verfahren reicht laut Gerichtsurteil nicht aus

Internet & Netzwelt: Spiele ab 18 künftig nur per Einschreiben

Versandhändler dürfen künftig Spiele oder Filme, die erst ab 18 freigegeben sind, nur per eigenhändig an den Besteller übergebenen Einschreiben verschicken. Laut einem Bericht des Nachrichtendienst heise.de geht das aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes München hervor.

Die Richter hatten schon Ende Juli entschieden, dass diese verschärfte Regelung für den Versand von Pornofilmen gilt. Durch die jetzt veröffentlichen Urteilsbegründung wird jetzt klar, dass das Urteil auch bei Computerspielen und "normalen" Filmen ab 18 herangezogen werden kann. Demnach reicht das sogenannte Post-Ident-Verfahren nicht aus.

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Mit dem Post-Ident-Verfahren können sich Volljährige in einer Postfiliale registrieren lassen. Bislang verschicken viele Versandhändler jugendgefährdende Ware nur an Besteller, die sich so identifiziert haben. Nach Ansicht der Richter reicht dieses Verfahren aber nicht aus, um auszuschließen, dass die Ware in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät.

Adressat ist nicht gleich Empfänger

Schließlich ist nicht gewährleistet, dass der Adressat des Paketes auch immer der Empfänger ist. Durch das Verfahren mit eigenhändig übergebenen Paketen, soll sicher gestellt werden, dass wirklich der volljährige Besteller das Paket entgegennimmt und nicht etwa sein minderjähriger Sohn. Die derzeit ebenfalls gängige Praxis, dass Händler nur eine Kopie des Personalausweises verlangen, bevor sie jugendgefährdende Ware verschicken, ist demzufolge ebenfalls nicht ausreichend.

Hintergrund für das Verfahren ist eine Klage des DVD-Online-Verleihs DiViDi gegen den Konkurrenten inVDeo. InVDeo hatte Pornofilme an Kunden verschickt, die sich lediglich per Post-Ident-Verfahren identifiziert haben . DiViDi hatte laut einer Pressemitteilung geklagt, weil inVDeo den Jugenschutz mit "Füßen getreten" hatte.

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