Polizei: Kinderpornos richtig melden

Kindersex statt Kinderstunde

Entsprechend sinnlos ist die von der Polizei empfohlene Übermittlung der Ursprungs-IP, denn diese gehört höchstwahrscheinlich ebenfalls einem an sich harmlosen Filesharer, der eigentlich eine Episode der Schlümpfe herunterladen wollte und keine perverse Pädophilenphantasien.

Wesentlich sinnvoller ist die Übermittlung der Tauschbörse und des Dateinamens. Soll die Polizei doch selbst auf die Spur der Filesharer kommen, die unwissentlich Kinderpornographie verbreiten. Die, die es mit Absicht tun, werden schon entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen haben.

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Was tun bei Emails?

Auch Emails mit Kinderpornographie sollten an die zuständige Dienststelle übermittelt und danach gelöscht werden. Von eigenen Recherchen sollte definitiv Abstand genommen werden, da sich dabei explizite Inhalte auf der Platte sammeln. Und das sehen Ermittler alles andere als gerne.

Doch nicht nur vor der Übermittlung von Kinderpornographie möchten die Ermittler der Polizeibehörden vorgehen. Auch andere Pädokriminelle Inhalte sollen unterbunden werden. Dazu zählt auch die in näherer Vergangenheit publik gewordene Masche von Pädophilen, sich via Chatroom an Kinder und Jungendliche heranzumachen.

Kinderschutz ebenfalls nötig

Eltern sollten Vorbeugen, um ihre Kinder vor den Gefahren des Internets zu schützen. Dabei dürfen sie sich nicht der Illusion hingeben, Surfsperren könnten ältere Kinder davon abhalten, sich Zugang zu Inhalten zu besorgen, die nicht für ihre Augen bestimmt sind. Sei es, weil die Surfsperre nicht ordentlich funktioniert, sei es, weil Sohnemann in der Lage ist, ihn auszuhebeln.

Beachtet man all die Hinweise, dürfte es problemlos möglich sein, sich bei der zufälligen Entdeckung von Kinderpornographie im Internet richtig zu verhalten. Und zwar ohne in die Mühlen der Justiz zu geraten.