Was tun bei Zufallsfunden?

Polizei: Kinderpornos richtig melden

Die Pädophilen senden auf allen Kanälen. Chatrooms, Newsgroups, Websites und Spam, immer öfter werden kinderpornographische Inhalte über das Internet verbreitet. Dabei werden auch immer häufiger Nutzer angesprochen, die eigentlich überhaupt keinen Bezug zu diesen Inhalten haben. Mit dem Erfolg, dass die Gemeinde der Kinderschänder wächst.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Was tun bei Kinderpornos?
  2. 2Zufällige Entdeckung kann strafbar machen
  3. 3Was tun bei Websites und Usenet?
  4. 4Chatrooms und Filesharing
  5. 5Gerade Tauschbörsen sind riskant
  6. 6Kindersex statt Kinderstunde
  7. 7Was tun bei Emails?
  8. 8Kinderschutz ebenfalls nötig

Aus genau diesem Grund hat sich die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine Initiative gegen Kinderpornographie im Internet ausgedacht. Sie soll helfen, Kinderschänder dingfest zu machen und nimmt Nutzer, die zufällig auf Kinderpornographische Inhalte gestoßen sind, an die Hand.

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Was tun bei Kinderpornos?

Denn niemand weiß eigentlich so recht, was er tun muss, falls er in den Kontakt mit derartigem Material kommt. Anzeige erstatten und selbst in Gefahr geraten, Ärger zu bekommen? Die Seite in Zukunft meiden und für das Leid von Kindern mitverantwortlich sein? Ein Zwiespalt, der sich bei vielen Usern in eine bewusste Ignoranz des Themas mündet.

Mit dem Erfolg, dass bisher nur sehr wenige pädophile Seiten bisher zur Anzeige gebracht wurden. Denn der normale Surfer weiß selten genug, wie er sich zu verhalten hat. Das weiß auch die Polizei und hat einen entsprechenden Verhaltenskodex bei der Entdeckung von Kindersex-Material veröffentlicht.

Zufällige Entdeckung kann strafbar machen

Die Seite hilft dabei, sich nach der zufälligen Entdeckung expliziten Materials richtig zu verhalten. Dabei geht es vor allem darum, dass die Helfer nicht selbst in die Mühlen der Justiz geraten. Denn oft genug machen sich zufällige Entdecker von Kindersex-Seiten schon dank der Cache-Funktion des Browsers strafbar.

Wird dann, aus welchem Grund auch immer, eine Hausdurchsuchung bei demjenigen durchgeführt, der die Kindersex-Seite gemeldet hat, wird auch der Rechner beschlagnahmt. Wenn sich dann dort Inhalte befinden, die auch nur entfernt mit Kinderpornographie zu tun haben, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis.