Bundeskartellamt prüft heimliche Absprachen
DSL-Alternativen: Hat Telekom Internet-via-TV-Kabel verboten?
Das Bundeskartellamt ist geheimen Klauseln im Kaufvertrag zwischen Deutscher Telekom und Kabel Deutschland auf der Spur. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Telekom sei bereits eingeleitet worden. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).
Demnach habe Kabel Deutschland, bei der Ausgliederung aus der Deutschen Telekkom AG zugesichert, der Telekom keine Konkurrenz bei breitbandigen Internetzugängen zu machen. Diese Klauseln seien bislang aber noch nicht veröffentlicht worden.
Die FAZ zitiert das Bundeskartellamt wie folgt: "Es besteht der Verdacht, daß mit verschiedenen Regelungen in den bei der Veräußerung vereinbarten Verträgen, insbesondere den Mietverträgen, ein Wettbewerbsverbot zwischen KDG und Deutscher Telekom vereinbart wurde, das die Nutzung der übernommenen Kabelnetze für Internet zumindest erheblich erschwert."
Übernahme von ish, iesy und KabelBW gefährdet
Damit wird die Übernahme der regionalen Kabelgesellschaften ish, iesy und KabelBW durch Kabel Deutschland noch unwahrscheinlicher. Gestern erst hat der Kabelnetzbetreiber eine Abmahnung durch das Bundeskartellamt erhalten, die zu einer Ablehnung führen wird, wenn Kabel Deutschland keine Änderungen an seinem Geschäftsmodell vornimmt.
Knackpunkt sind hier wiederum die Internetzugänge über das TV-Kabel. Die drohende Vormachtstellung von Kabel Deutschland im Fernsehbereich ließe sich nur durch ein Mehr an Wettbewerb auf dem Breitband-Internet-Markt ausgleichen. Vielleicht bekommen auf diese Weise die Internetzugänge über Kabelmodem endlich einen Schub in Deutschland.
