2005 verfallen erste Rechte auf Songs von Weltstars
Music Markt: Kostenlose Beatles-Songs
Die Songs der Beatles sind auch Jahrzehnte nach Erscheinen der ersten Platte noch Ohrwürmer. Kein Wunder, dass sie dementsprechend häufig verkauft werden. Das Geschäft mit den alten Klassikern ist lukrativ und deshalb ärgert es die Musikindustrie, wenn der wohlgehütete Schatz von heute auf morgen nichts mehr wert ist.
Umsatzeinbußen durch Copyright-Verfall
In Europa können Songs 50 Jahre nach ihrer ersten Veröffentlichung angeboten werden, ohne dem Copyright-Besitzer Zahlungen leisten zu müssen. Ab 2013 verfällt beispielsweise das Copyright der ersten Beatles-Songs. Und wenn unsere Kinder in zehn Jahren "Love Me Do" ohne Abgaben anhören dürfen, wird die Musikindustrie herbe Umsatzverluste hinnehmen müssen.
Aber auch wir werden schon recht bald kostenlose Musik bekommen. Ab 2005 werden die ersten Copyrights auf Songs von Stars wie Elvis Presley oder Bill Haley auslaufen. Bis 2010 folgen Songs von Musikern wie Johnny Cash, Fats Domino oder Chuck Berry. Das verärgert natürlich den britischen Musikverband BPI. Deshalb mobilisiert der BPI schon jetzt seine Lobby.
Neuregelung zur Arterhaltung
Die Regelung sei unfair, immerhin gilt das Copyright in den USA für 95 Jahre. In Brasilien und Australien immerhin noch 70 Jahre. Der britische Musikverband sieht in den unterschiedlichen Regelungen einen Wettbewerbsnachteil für Großbritannien. Das sei unfair, äußerte sich BPI-Chairman Peter Jamieson gegenüber der BBC.
Die britische Musikindustrie fordert deshalb eine Neuregelung und wird dabei von zwanzig Organisationen tatkräftig unterstützt. Der Umsatzverlust könnte heftig werden. Nach Angaben der BPI wird ein Großteil des Umsatzes mit dem lukrativen Backkatalog von Elvis Presley und den Beatles verdient.
Nach der "Abschaffung" der Rechte auf eine Privatkopie und der Verschärfung des Urheberrechts drohen nun weitere Einbußen bei den Verbraucherrechten.
