Politik plant eine Ausweitung des umstrittenen Gesetzes
Privacy Watch: Was ist dran am Lauschangriff? (Update)
Da hat Bundesjustizministern Brigitte Zypries einen wirklichen Treffer gelandet. Der "Große Lauschangriff" soll nun auch die bisher vor der Überwachung geschützten Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Pfarrer und Journalisten treffen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Wenn der Pfarrer zurückschlägt
- 2Überwachungsstaat seit 1998
- 3Umstrittene Abhörmaßnahmen
- 4Abhören bei Jedermann
- 5Salamitaktik
- 6Weitere Ausweitung stoppen
- 7Was bringt mehr Überwachung?
- 8Update: Zypries macht einen Rückzieher
- 9Neuregelung und Vertrauensbruch
Wenn der Pfarrer zurückschlägt
Natürlich wehren sich die betroffenen Berufsgruppen vehement dagegen. Einerseits, weil zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Pfarrer eine Schweigepflicht haben und Journalisten unter einem Vertrauensschutz stehen. Andererseits, weil durch die Abhörmaßnahmen das Vertrauensverhältnis zur Klientel massiv gestört wird.
Doch hinter den neuen Plänen des Bundesjustizministeriums steckt mehr als die bloße Ausweitung gewisser Privilegien. Vielmehr dienen sie der nachhaltigen Unterwanderung des Grundgesetzes. Denn in Deutschland, das zeigt die Geschichte, werden oft Gesetze gemacht, häufig auch nachgebessert, aber nur in den seltensten Fällen wieder entfernt.
Überwachungsstaat seit 1998
Besonders unschön daran ist die Tatsache, dass der "Große Lauschangriff" bereits 1998 Wellen schlug. Damals, lange vor dem Zeitalter der islamistischen Bedrohung, wurde das Gesetz eingeführt, um die Gefahrenabwehr zu stärken. Er erlaubt die systematische akustische Wohnraumüberwachung bei Verdächtigen, wird allerdings durch diverse Grundrechte eingeschränkt. Zu Deutsch: Der Verdächtige kann wie in einem totalitären Staat ohne sein Wissen zur Sicherstellung von Beweismitteln von den Behörden abgehört werden.
Das Grundproblem beim "Großen Lauschangriff" ist die Tatsache, dass es sich dabei um eine Überwachung im Privatesten handelt. Im Gegensatz zum viel älteren "Kleinen Lauschangriff" können nämlich auch Räume wie beispielsweise das Schlaf- oder Badezimmer abgehört werden. Die "normale" Überwachung hingegen beschränkte sich auf Büro- und Wohnräume.
Umstrittene Abhörmaßnahmen
Der "Große Lauschangriff" allerdings war und ist umstritten. Lange wurde prozessiert, eine Verfassungsbeschwerde brachte Klarheit: Im März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, das große Teile des Gesetzes von 1998 nicht mit der verfassungsmäßig garantierten Menschenwürde in Einklang zu bringen seien. Damit wurde die Überwachung auf den Verdacht besonders schwerer Straftaten beschränkt.

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