Was bei der Auswahl subventionierter Hardware zu beachten ist
Hardware vom Provider: Lieber zweimal hinsehen
Maximilian Schmitz
Super-Einsteiger-Angebot hier, günstiges Umsteiger-Schnäppchen da. Sämtliche Provider werben mit verbilligter Hardware um DSL-Neukunden und Wechsler. Egal ob zum Weihnachtsgeschäft, als Frühjahrsoffensive oder zum Oktoberfest: Vorsicht sollte immer geboten sein, denn fast alle noch so verlockenden Angebote ziehen auch Nachteile mit sich.
Vorbei sind die Zeiten, in denen der DSL-Neukunde das passende Modem noch als kostenlose Leihgabe von der Telekom erhielt. Inzwischen locken die Provider mit subventionierter Hardware, um ihre angebotenen Internet-Tarife und Anschlüsse schmackhaft zu machen. Manche Geräte halten aber nicht, was sie versprechen; und nicht jede Vertragsklausel ist für jeden Kunden akzeptabel.
Inhalt
Der Teufel steckt im Detail
Bildschirm und Internet sind längst nicht so räumlich beschränkt wie Papier. Trotzdem meinen die Provider immer noch, einige Vertragsbedingungen in Texten mit recht kleinem Schriftgrad unterbringen zu müssen. Ob diese kleinen Unannehmlichkeiten wirklich niemand lesen will, bleibt zu bezweifeln. Oft steckt der DSL-Wechsler im Kleingedruckten - denn die hoch gepriesenen Angebote gelten meist nicht für Wechsler. Im Gegensatz zu Neukunden kann man an Wechselwilligen einfach nichts verdienen.

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0 Euro-Angebote zu Hauf - Das Kleingedruckte zu lesen ist unabdingbar.
Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Wer zum Vertragsabschluss vergünstigte Hardware erhalten will, muss sich für einen gewissen Zeitraum an den Anbieter binden. Die Dauer dieser Ehe kann stark variieren. Ein Blick in die Fußnoten lohnt sich insbesondere für freiheitsliebende Menschen. Während der Bonner Marktführer T-Online für nur zwölf Monate die Ketten anlegt, bindet GMX den Kunden nicht vor Ablauf von 24 Monaten wieder los. Dem schlechten Beispiel folgt T-Online nur bei seinem 16.000er Speed-Paket.
Die Idee dahinter ist einfach: Der Provider nimmt die durch den Einkauf entstandenen Kosten nicht sofort beim Vertragsabschluss ein, sondern auf Raten über den Vertragszeitraum verteilt. Die monatlichen Gebühren - also auch der Tarif - beinhalten bereits einen kleinen Spielraum, der das anfängliche Geschenk wieder wettmacht.
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