Reicht das Datenschutz-Gesetz?
Bunderegierung: RFID-Gesetze? Nein Danke.
Die Regelungswut der Bundesregierung scheint keine Grenzen zu kennen. Egal, um welchen Bereich des Lebens es geht, der Staat mischt sich ein. Und versucht oft mit gutem Willen und kruden Gesetzen zu regeln, was keiner Regelung bedarf. Manchmal allerdings ist es auch genau umgekehrt, wie im Falle von RFID.
Inhaltsverzeichnis
- 1Fragenkatalog zum Datenschutz
- 2Mehr als Warenmanagement ist nicht drin
- 3Spitzeleien? Kennen wir nicht!
- 4Bundesdatenschutz-Gesetz ausreichend?
- 5Breiter Einsatz bereits geplant
- 6Die Jäger haben Blut geleckt
Die Bundestagsabgeordnete der FDP, Gisela Piltz, hat sich mit der Frage nach dem Datenschutz in Sachen RFID beschäftigt und eine "kleine Anfrage zum Datenschutz" an die Bundesregierung gesandt. Im Fragenkatalog enthalten sind 15 Fragen zur Datensicherheit von RFID-Chips.
Fragenkatalog zum Datenschutz
Der Fragenkatalog sollte klären, ob die Bundesregierung Pläne verfolgt, den Einsatz von RFID-Chips, -Lesegeräten einzudämmen um den daraus möglicherweise resultierenden Missbrauch von Datensammlungen zu verhindern. Die Bundesregierung ließ sich fast einen Monat Zeit, um die 15 Fragen auszuwerten und zu beantworten.
Die Antwort ist erschreckend: Obwohl sich die Bundesregierung der Problematik von RFID bewusst ist, wiegelt sie die Gefahren ab. Aktuell sei der Einsatz der Radiofrequenz-Identifikation noch eng eingegrenzt. Die Technologie werde "nach Kenntnis der Bundesregierung" ausschließlich im Warenmanagement, bei der Tieridentifikation, Zutrittsystemen und Wegfahrsperren benutzt.
Mehr als Warenmanagement ist nicht drin
Zu mehr sei die Technologie aktuell auch nicht zu gebrauchen, meint die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben: "Bei auf RFID-Technik basierenden Zutrittssystemen werden zwar regelmässig personenbezogene Daten übermittelt." Ein Missbrauch sei "zwar denkbar", "die bislang bei Zutrittssystemen eingesetzte Technik verfügt jedoch über eine sehr begrenzte Reichweite."
