Datenschutzbeauftragter verlangt Gesetzesänderung
RFID: Kennzeichnungspflicht für Big-Brother-Chips
Christian Rentrop
Dennoch: Auch mit einer Änderung des Datenschutz-Gesetzes und Anti-RFID-Kampagnen wie die der FoeBuD dürfte der Normalverbraucher bei der groß angelegten Einführung der RFID-Chips keine Chance gegen die Datenspitzel haben. Weite Teile der Bevölkerung sind einfach zu ignorant, um sich Sorgen über den Datenspitzel im Joghurtbecher zu machen.
Forderungen gehen nicht weit genugDie von Schaar geforderten Änderungen des Datenschutz-Gesetzes jedenfalls gehen nicht weit genug. Natürlich ist eine Kennzeichnung RFID-verseuchter Waren ein Schritt in die richtige Richtung, doch stellt sich die Frage, ob irgendjemand noch auf das Label achtet, wenn es von allen Produkten geführt wird.
Auch die Idee, die Datenschnüffler zu deaktivieren sollte konkretisiert werden. Zum Beispiel könnten sämtliche Unternehmen, die RFID einsetzen, gesetzlich verpflichtet werden, die Chips automatisch nach dem Kauf zu deaktivieren, zum Beispiel durch eine entsprechende Vorrichtung an den Ausgängen.
Ein Fall für die LobbysAllerdings ist es fraglich, ob solche Einschränkungen der RFID-Technik überhaupt durchzusetzen sind, immerhin bringt RFID auch bei Reklamationen riesige logistische Vorteile mit sich. Die Einzelhandels-Lobby jedenfalls wird es sich nicht nehmen lassen, die einfache und effiziente RFID-Technik mit allen Vorteilen auszunutzen.
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